Der Kreiswahlausschuss tagte am 20. Januar 2026 im Landratsamt in öffentlicher Sitzung zur Zulassung der Wahlvorschläge für die Kreistagswahl am 8. März 2026. (©Landratsamt Traunstein)

Der Kreiswahlausschuss tagte am 20. Januar 2026 im Landratsamt in öffentlicher Sitzung zur Zulassung der Wahlvorschläge für die Kreistagswahl am 8. März 2026. (©Landratsamt Traunstein)

20.01.2026 

Kreiswahlausschuss lässt neun Wahlvorschläge zur Kreistagswahl 2026 zu

Heute tagte der Kreiswahlausschuss im Landratsamt. Unter dem Vorsitz von Kreiswahlleiter Georg Wendlinger entschied das Gremium in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der für die Kreistagswahl am 8. März eingereichten Wahlvorschläge. Zu Beginn der Sitzung erinnerte der Kreiswahlleiter die vier von den stärksten Fraktionen im Kreistag benannten Beisitzer an ihre Pflicht zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes sowie an die strenge Bindung an das Kommunalwahlrecht. Wendlinger berichtete von insgesamt zehn fristgerecht eingereichten Wahlvorschlägen. Acht davon stammen von Parteien, zwei von Wählergruppen. Darüber hinaus hatten sich eine Einzelperson und eine weitere Partei für eine Kandidatur interessiert und vom Kreiswahlleiter die notwendigen Unterlagen erhalten. Da bei Kommunalwahlen jedoch ausschließlich Parteien oder Wählergruppen Wahlvorschläge einreichen dürfen und neue Wahlvorschläge zudem Unterstützungsunterschriften benötigen, kam es in diesen beiden Fällen zu keiner Einreichung.

Das Büro des Kreiswahlleiters hatte die eingegangenen Wahlvorschläge in den vergangenen Wochen umfassend vorgeprüft. Dabei festgestellte formale Mängel wurden von den jeweiligen Wahlvorschlagsträgern fristgerecht behoben. Wendlinger wies auf die komplexen gesetzlichen Vorgaben hin, die für die Parteien und Wählergruppen, aber auch für sein Team im Landratsamt einen erheblichen Aufwand bedeuten. Es galt, Unterlagen zu allen 577 aufgestellten Kandidaten einzureichen und zu prüfen. Dank der sehr guten Kommunikation mit allen Wahlvorschlagsträgern konnten kleinere und auch größere Ergänzungen und Änderungen an den Formularen rasch und problemlos vorgenommen werden.

In der Sitzung wies Wendlinger auf die gesetzlich verankerte Pflicht neuer Wahlvorschlagsträger hin, fristgerecht 430 gültige Unterstützungsunterschriften vorzulegen. Damit sollen sowohl die Ernsthaftigkeit der Kandidatur als auch eine gewisse Verankerung in der Bevölkerung nachgewiesen werden. Diese Pflicht gilt für alle Parteien und Wählergruppen, die nicht im aktuellen Kreistag, Landtag, Bundestag oder Europaparlament vertreten sind.

Die Vorschläge der im Kreistag oder in Parlamenten vertretenen Parteien konnten problemlos und einstimmig zugelassen werden. Für die Gruppierung L!Z (Liberale Initiative Zukunft) lagen bis zum gestrigen Montagmittag Unterstützungslisten in den Rathäusern aus. Sie konnte jedoch die geforderten 430 Unterschriften nicht beibringen. Der Wahlvorschlag wurde daher vom Kreiswahlausschuss einstimmig als ungültig zurückgewiesen.

Folgende Wahlvorschläge wurden durch den Ausschuss einstimmig zugelassen (in alphabetischer Reihenfolge der Parteinamen):

• Alternative für Deutschland

• Bayernpartei/Chiemgau-Ruperti-Liste

• BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

• Christlich-Soziale Union

• DIE LINKE.

• FREIE WÄHLER

• Junge Liste

• ÖDP

• SPD

Abschließend wies der Kreiswahlleiter darauf hin, dass die Träger zurückgewiesener Wahlvorschläge bis zum 26. Januar um 18:00 Uhr bei ihm Einwendungen erheben können. Darüber hinaus besteht die Option, den Beschwerdeausschuss bei der Regierung von Oberbayern anzurufen. Wendlinger schloss die Sitzung mit einem Dank an die Beisitzer und sein Wahlbüro und verband dies mit dem Wunsch nach einer fairen Wahl. Er wies nochmals darauf hin, dass mit dem Druck der Stimmzettel erst nach Ablauf der Beschwerdefrist und nach etwaigen Entscheidungen des Beschwerdeausschusses begonnen werden darf. Spätestens ab dem 3. Februar kann der Druck starten, sodass die Stimmzettel rechtzeitig zum Faschingswochenende in den Gemeinden vorliegen werden. Mit der Ausgabe der Briefwahlunterlagen darf nach einer kürzlich erfolgten Gesetzesänderung ohnehin erst ab Rosenmontag begonnen werden.

Der Kreiswahlausschuss tritt nach der Wahl erneut zusammen, um das amtliche Endergebnis festzustellen. Die öffentliche Sitzung hierzu findet am Freitag, dem 13. März, um 9 Uhr im Landratsamt statt.

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