23.08.2021 

Landkreis Traunstein gewährt Sonderförderung für die Jugendarbeit von Vereinen

Um die Jugendgliederungen der Vereine dabei zu unterstützen, die verbandliche Jugendarbeit wieder neu zu beleben, gewährt der Landkreis Traunstein eine einmalige Sonderausschüttung in Höhe von 150.000 €. Die Vereine im Landkreis leisten mit ihren Angeboten der Jugendarbeit einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Wohl. Aufgrund zahlreicher Einschränkungen, die im Zuge der Corona-Pandemie vor allem das Vereinsleben schwer getroffen haben, standen viele Vereine und Verbände vor großen Schwierigkeiten, ein funktionierendes „Miteinander“ aufrecht zu erhalten. Mit dieser Sonderförderung setzt der Landkreis Traunstein ein starkes Signal für die Jugendarbeit der Vereine und bekennt sich ausdrücklich zu deren großer gesamtgesellschaftlicher Bedeutung. Um die zahlreichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf junge Menschen und deren Familien abzufedern, sind funktionierende Angebote für Kinder und Jugendliche unumgänglich. Ohne die wichtige Arbeit der Vereine und Verbände im Landkreis kann dies nicht gelingen.

Antragsberechtigt sind alle Vereine und Jugendgruppen, in denen regelmäßig ehrenamtlich Jugendarbeit im Sinne der Förderrichtlinien des Landkreises Traunstein durchgeführt wird. Eine Information an die entsprechenden Organisationen, die beim Landratsamt erfasst sind, wurde bereits versandt. Die Antragsfrist endet am 20.09.2021. Die Höhe der einmaligen Zuwendung richtet sich nach der Zahl der eingereichten Anträge und der Anzahl der Vereinsmitglieder bis einschließlich 26 Jahren.

Das Antragsformular mit Ausfüllhinweisen sowie die Förderrichtlinien können unter https://bit.ly/2WahjFN eingesehen werden. Unter dem Link zum Antragsportal sind ebenfalls alle wichtigen Ausfüllhinweise zu finden.

Sollten trotzdem noch Fragen rund um die Antragsstellung offen bleiben,  können sich die Zuständigen an die Kommunale Jugendarbeit im Landratsamt Traunstein per Mail unter kojaattraunstein [dot] bayern informieren.

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