28.10.2020 

Landratsamt richtet Meldeportal für Grenzpendler und Reiserückkehrer ein

Die Einreisequarantäneverordnung gibt seit 23.10.2020 vor, dass sich alle Personen, welche aus einem Risikogebiet regelmäßig mindestens einmal wöchentlich zu beruflichen oder geschäftlichen Gründen (inkl. Ausbildungszwecke, Schul- oder Hochschulbesuch) nach Bayern einreisen, unaufgefordert und unverzüglich binnen sieben Tagen nach der ersten Einreise und danach regelmäßig in jeder Kalenderwoche ein Testergebnis  (PCR) auf SARS-CoV-2 vorlegen müssen.

Das Landratsamt Traunstein hat für die zu erwartenden zahlreichen Meldungen ein Webportal eingerichtet. Dort können die betroffenen Personen ihre Befunde eigenverantwortlich hochladen. Über dieses Portal können gleichzeitig Reiserückkehrer aus Risikogebieten ihre Angaben einstellen und die notwendigen Befunde dem Gesundheitsamt bereitstellen.

Bitte nutzen Sie hierzu diesen Link: https://bayern.govrz.de/bayern/go/a/13

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