Landratswahl am 29. Juni 2025 – Fristen und Termine im Überblick
Nachdem die Regierung von Oberbayern den Termin für die Neuwahl des Landrats auf Sonntag, den 29. Juni 2025 festgesetzt hat, gibt Kreiswahlleiter Georg Wendlinger nun die wichtigsten Fristen für die Wahlvorbereitung bekannt. Diese betreffen insbesondere Parteien und Wählergruppen, die Kandidaten aufstellen möchten, aber auch die Gemeinden sowie potenziell wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger.
Einreichung von Wahlvorschlägen
Parteien und Wählergruppen können ihre Wahlvorschläge bis spätestens 8. Mai um 18 Uhr beim Kreiswahlleiter einreichen. Falls Korrekturen erforderlich sind, können Mängel bis zum 19. Mai um 18 Uhr behoben werden.
Unterstützungsunterschriften notwendig
Falls eine Partei oder Wählergruppe, die aktuell nicht im Kreistag vertreten ist, eine Kandidatin oder einen Kandidaten ins Rennen schicken möchte, sind 430 gültige Unterstützungsunterschriften erforderlich. Diese müssen von wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern in den Rathäusern bis spätestens 19. Mai um 12:00 Uhr geleistet werden.
Entscheidung über die Zulassung
Der Kreiswahlausschuss entscheidet am 20. Mai über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge. Nach Ablauf einer möglichen Beschwerdefrist erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Kandidaturen bis spätestens 3. Juni.
Vorbereitung der Briefwahl
Mit der Veröffentlichung der Wahlvorschläge beginnt auch die Produktion der Stimmzettel. Nach derzeitiger Planung wird eine Ausgabe von Briefwahlunterlagen in den Gemeinden nach dem Pfingstwochenende möglich sein.
Mögliche Stichwahl am 13. Juli 2025
Sollte keine Kandidatin oder kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreichen, fände diese am Sonntag, den 13. Juli statt.
Kreiswahlleiter Wendlinger betont die Bedeutung einer reibungslosen Organisation der Wahl und dankt den gemeindlichen Wahlämtern für ihre bewährte Zusammenarbeit.