Maria Meinel, Mitarbeiterin der Wirtschaftsförderungs GmbH übergibt an Christine Obermayer, 1. Vorsitzende der Direktvermarkter Traunstein, eine Lieferung von sogenannten „Community-Masken“. ©Landratsamt Traunstein

Maria Meinel, Mitarbeiterin der Wirtschaftsförderungs GmbH übergibt an Christine Obermayer, 1. Vorsitzende der Direktvermarkter Traunstein, eine Lieferung von sogenannten „Community-Masken“. ©Landratsamt Traunstein

20.04.2020 

Maskengebot und Maskenpflicht im Freistaat Bayern

Mit den ersten Lockerungen und der Öffnung während der Corona-Pandemie, hat die Bayerische Staatsregierung auch ein Maskengebot ausgesprochen. In der heutigen Regierungserklärung von Ministerpräsident Markus Söder wurde dann für kommende Woche sogar eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht angekündigt. Nun stellen sich viele die Frage, was das für sie selbst bedeutet: Wo muss ich nun welche Maske tragen? In Bayern reichen sogenannte „Community-Masken“, also zum Beispiel einfache, selbst genähte Mund-Nasen-Bedeckungen. Im Internet gibt es zahlreiche Videos und Anleitungen, wie man sich eine solche Maske in Eigenproduktion erstellen kann. Ebenso bieten verschiedene regionale Firmen solche „Community-Masken“ auch zum Kauf an, falls man nicht selbst zur Nadel und Faden greifen kann. Zertifizierte Schutzmasken sollen jedoch insbesondere medizinischen Personal vorbehalten bleiben.

Die Mund-Nasen-Masken sollen bereits ab dem heutigen Montag in allen geöffneten Geschäften und im Öffentlichen Personennahverkehr getragen werden. Das gilt also ausdrücklich nicht nur für Baumärkte und Gartencenter die ab heute öffnen oder die Läden, die ab Montag nächste Woche wieder aufmachen, sondern auch für alle bisher bereits geöffneten Geschäfte. Das sind also insbesondere Lebensmittelgeschäfte, Supermärkte, Bäckereien und Metzgereien. Ab Montag, den 27. April wird dieses Tragegebot dann nach der Ankündigung des Ministerpräsidenten eine Verpflichtung.

Bei der Wirtschaftsförderungs GmbH des Landkreises haben sich gleich zu Beginn zahlreiche Unterstützer gemeldet, die eine entsprechende Mund-Nase-Bedeckung herstellen. Alle gespendeten selbstgenähten Masken wurden über die Wirtschaftsförderungs GmbH im Landkreis an verschiedene Einrichtungen verteilt. Darunter waren beispielsweise ehrenamtliche Einkaufshilfen. Bereits vor Ostern wurden regional produzierte Masken an die Direktvermarkter des Bauernmarktes sowie an die Hof- und Dorfläden verteilt, die sich bereits vor längerer Zeit im Netzwerk „Hof- und Dorfladen Chiemgau“ des Regionalmanagements zusammengeschlossen haben.

Die Experten des Robert-Koch-Insituts sind überzeugt, dass durch einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder bei der gegenwärtigen Knappheit eine textile Barriere im Sinne eines MNS (sogenannte community mask oder Mund-Nasen-Bedeckung) Tröpfchen, die man z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden können. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz), so das RKI. Besonders wichtig ist daher aber auch das richtige Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung.

Hier in fünf Punkten zusammengefasst:

  1. Mit der Maske die Nase vom Nasenrücken bis Kinn bedecken.
  2. Die Maske muss straff anliegen – keine Lücken an den Seiten oder an der Nase lassen.
  3. Nicht auf die Vorderseite fassen – nur an den Bändern auf- und absetzen.
  4. Hände vor und nach dem Auf- und Absetzen gründlich reinigen.
  5. Die Stoffmaske nach jeder Benutzung gründlich reinigen.

 

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat auf Youtube ein kurzes Video zu dem Thema Alltagsmasken und dem Tragen der Masken veröffentlicht.

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