30.10.2024 

Nachweis der Geflügelpest im Nachbarlandkreis Altötting: Teile des Landkreises Traunstein in präventiver Schutz- und Überwachungszone

Seit September nehmen die Ausbrüche der sogenannten „Vogelgrippe“ bei Geflügel und die Fälle bei Wildvögeln in Deutschland und Europa wieder zu. Ende September wurde das hochpathogene aviäre Influenzavirus (HPAIV) bei einer Wildgans im Landkreis Straubing-Bogen nachgewiesen. Mit Beginn der kalten Jahreszeit und angesichts des wiedereinsetzenden Vogelzuges war wieder mit vermehrten Geflügelpest-Nachweisen zu rechnen. Nun wurde das Virus auf einem gänsehaltenden Betrieb in der Gemeinde Garching a. d. Alz im Nachbarlandkreis Altötting nachgewiesen.

Um die Infektionsgefahr einzudämmen, sind Prävention und Biosicherheit wichtig. Im Umkreis von drei Kilometern um das Anwesen des betroffenen Geflügelhalters haben die Veterinärämter daher eine Schutzzone festgelegt. Um das betroffene Gehöft wurde zusätzlich eine Überwachungszone im Radius von zehn Kilometern eingerichtet. Davon sind auch Teile des Landkreises Traunstein sowie des Landkreises Mühldorf am Inn betroffen. Daher hat auch das Landratsamt Traunstein eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. In diesem Bereich kommen Haltungs-, Handels- und Transportbeschränkungen für ansässige Geflügelhalter zu tragen, u.a. eine Aufstallungspflicht und ein Verbringungsverbot für Vögel, Geflügelfleisch und Eier. Eine interaktive Karte zu den Zonen finden Sie unter dem Link FLI-Maps Restriktionszonen.

Die Geflügelpest ist eine in der Regel tödlich verlaufende Tierseuche, an der vor allem auch Hühner und Puten erkranken können. Sollte der Erreger in einem Nutztierbestand festgestellt werden, kommen EU-weit geltende Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung zum Tragen: Die Tiere des infizierten Bestandes müssen komplett gekeult werden, es müssen Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet werden, um die Ausbreitung einzudämmen. Dass sich Menschen mit dem Geflügelpesterreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen infizieren, ist in Deutschland bisher nicht bekannt geworden.

Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Traunstein vom 30.10.2024 enthält die getroffenen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen, ist im Amtsblatt des Landkreises (Nr. 34-2024) veröffentlicht und gilt bis auf weiteres.

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