18.05.2021 

Öffnungsschritte für den Landkreis Traunstein ab Donnerstag, 20.05.2021 und Freitag, 21.05.2021

Das Bayerische Gesundheitsministerium hat jetzt seine Zustimmung für folgende weitere Öffnungsschritte erteilt:

 

Öffnung Außengastronomie ab 20.05.2021:

Hierbei ist folgendes zu beachten:

  • Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung
  • Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen ist ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test in Bezug mit negativem Ergebnis erforderlich.
  • Aktuell ist bei einer Inzidenz zwischen 35 und 100 der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum nur mit Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Vollständig gegen COVID-19 Impfstoff geimpfte und Genesene, die im Besitz eines Genesenennachweises sind, bleiben unberücksichtigt.
  • Das Testerfordernis gilt nicht für vollständig geimpfte bzw. genesene Personen. Nach der letzten notwendigen Impfung müssen 14 Tage vergangen sein. Genesene Personen müssen asymptomatisch sein und über einen Genesenennachweis verfügen. Die zugrundliegende positive Testung muss mindestens 28 Tage, höchstens jedoch sechs Monate zurückliegen.
  • Schließung spätestens um 22:00 Uhr
  • Es gilt das Rahmenhygienekonzept Gastronomie des Bayerischen Wirtschaftsministeriums
  • Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzepts auf Grundlage des geltenden Rahmenhygienekonzepts

 

Öffnung Theater, Konzert und Opernhäuser ab 20.05.2021:

Hierbei ist folgendes zu beachten:

  • Besucher benötigen einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test mit negativem Ergebnis
  • Das Testerfordernis gilt nicht für vollständig geimpfte bzw. genesene Personen. Nach der letzten notwendigen Impfung müssen 14 Tage vergangen sein. Genesene Personen müssen asymptomatisch sein und über einen Genesenennachweis verfügen. Die zugrundliegende positive Testung muss mindestens 28 Tage, höchstens jedoch sechs Monate zurückliegen

 

Öffnung Kinos ab 20.05.2021:

Hierbei ist folgendes zu beachten:

  • Besucher benötigen einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test mit negativem Ergebnis
  • Das Testerfordernis gilt nicht für vollständig geimpfte bzw. genesene Personen. Nach der letzten notwendigen Impfung müssen 14 Tage vergangen sein. Genesene Personen müssen asymptomatisch sein und über einen Genesenennachweis verfügen. Die zugrundliegende positive Testung muss mindestens 28 Tage, höchstens jedoch sechs Monate zurückliegen
  • Es gilt das Rahmenhygienekonzept des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales und für Gesundheit und Pflege für Kinos
  • Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzept auf Grundlage des geltenden Rahmenhygienekonzepts

 

Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel ab 20.05.2021:

Hierbei ist folgendes zu beachten:

  • Bei kontaktfreiem Sport im Innenbereich sowie bei Kontaktsport unter freiem Himmel benötigen Teilnehmer einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis.  Das Testerfordernis gilt nicht für vollständig geimpfte bzw. genesene Personen.
  • Es gilt weiter das Rahmenhygienekonzept Sport des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
  • Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzept auf Grundlage des geltenden Rahmenhygienekonzepts
  • Im Innenbereich + kontaktfreier Sport: Sport unter Einhaltung der Kontaktbeschränkung (maximal 5 Personen aus zwei Hausständen)
  • Unter freiem Himmel + kontaktfreier Sport: Kontaktbeschränkung sowie zusätzlich in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren
  • Unter freiem Himmel + Kontaktsport: Sport unter Einhaltung der Kontaktbeschränkung (maximal 5 Personen aus zwei Hausständen)
  • Vollständig gegen COVID-19 Geimpfte und Genesene, die im Besitz eines Genesenennachweises sind, bleiben unberücksichtigt. Nach der letzten notwendigen Impfung müssen 14 Tage vergangen sein; bei genesenen Personen muss die zugrundeliegende positive Testung mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegen.

 

Fitnessstudios dürfen ab 21. Mai 2021 in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 100 für kontaktfreien Sport öffnen. Voraussetzung ist ein negativer Test der Besucher und die Beachtung der Hygienemaßnahmen (Abstandspflicht, FFP2-Maskenpflicht außer beim Sport selbst).

 

Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften auch zu touristischen Zwecken ab 21.05.2021 erlaubt:

Hierbei ist folgendes zu beachten:

  • Zulässig sind im Rahmen des Übernachtungsangebots auch gastronomische Angebote in geschlossenen Räumen (nur bis 22 Uhr)
  • Weiter zulässig sind Kur-, Therapie- sowie Wellnessangebote gegenüber Übernachtungsgästen
  • Übernachtungsgäste müssen bei Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden über einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test mit negativem Ergebnis verfügen
  • Zwischen Gästen, die nicht demselben Hausstand angehören, muss ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden
  • Gäste, die im Verhältnis zueinander nicht zu demselben Hausstand gehören, dürfen nicht zusammen in einem Zimmer oder Wohneinheit untergebracht werden
  • Es gilt Maskenpflicht für das Personal im Servicebereich oder in Bereichen, in denen der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, sowie für Gäste, solange sie sich nicht am Tisch des Restaurantbereichs oder in ihrer Wohneinheit befinden
  • Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzept auf Grundlage des geltenden Rahmenhygienekonzepts

 

Betrieb von Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre, Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien, Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen ab 21.05.2021 erlaubt:

Hierbei ist folgendes zu beachten:

  • Besucher benötigen einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test mit negativem Ergebnis
  • Das Testerfordernis gilt nicht für vollständig geimpfte bzw. genesene Personen. Nach der letzten notwendigen Impfung müssen 14 Tage vergangen sein. Genesene Personen müssen asymptomatisch sein sowie über einen Genesenennachweis verfügen. Die zugrundliegende positive Testung muss mindestens 28 Tage, höchstens jedoch sechs Monate zurückliegen
  • Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzept auf Grundlage des geltenden Rahmenhygienekonzepts

 

Musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles ab 21.05.2021 erlaubt:

Hierbei ist folgendes zu beachten:

  • Maximal 10 Personen in geschlossenen Räumen und maximal 20 Personen im Freien
  • Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist die Teilnahme an den Proben ausschließlich mit Nachweis einer vollständigen Impfung bzw. Genesung, einem vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentest oder Selbsttest oder einem vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Test möglich
  • Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzept auf Grundlage des geltenden Rahmenhygienekonzepts
« zurück zur Übersicht