20.05.2021 

Öffnungsschritte für den Landkreis Traunstein ab Freitag, 21.05.2021

Das Bayerische Gesundheitsministerium hat folgende weitere Öffnungsschritte für den Landkreis Traunstein ermöglicht:

Kulturelle Veranstaltungen im Freien

Hierbei ist Folgendes zu beachten:

  • Max. 250 Zuschauer (feste Sitzplätze)
  • Besucher benötigen einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test mit negativem Ergebnis
  • Das Testerfordernis gilt nicht für vollständig geimpfte bzw. genesene Personen. Nach der letzten notwendigen Impfung müssen 14 Tage vergangen sein. Genesene Personen müssen asymptomatisch sein und über einen Genesenennachweis verfügen. Die zugrundliegende positive Testung muss mindestens 28 Tage, höchstens jedoch sechs Monate zurückliegen

Kontaktfreier Sport im Innenbereich incl. Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten sowie Kontaktsport unter freiem Himmel

Hierbei ist Folgendes zu beachten:

  • Teilnehmer benötigen einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test mit negativem Ergebnis
  • Das Testerfordernis gilt nicht für vollständig geimpfte bzw. genesene Personen. Nach der letzten notwendigen Impfung müssen 14 Tage vergangen sein. Genesene Personen müssen asymptomatisch sein und über einen Genesenennachweis verfügen. Die zugrundliegende positive Testung muss mindestens 28 Tage, höchstens jedoch sechs Monate zurückliegen
  • Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten
  • Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen
  • Es gilt das Rahmenkonzept Sport
  • Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzept auf Grundlage des geltenden Rahmenhygienekonzepts

Öffnung von Fitnessstudios

Hierbei ist Folgendes zu beachten:

  • Vorherige Terminbuchung und Dokumentation zur Kontaktnachverfolgung
  • Besucher benötigen einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test mit negativem Ergebnis
  • Das Testerfordernis gilt nicht für vollständig geimpfte bzw. genesene Personen. Nach der letzten notwendigen Impfung müssen 14 Tage vergangen sein. Genesene Personen müssen asymptomatisch sein und über einen Genesenennachweis verfügen. Die zugrundliegende positive Testung muss mindestens 28 Tage, höchstens jedoch sechs Monate zurückliegen
  • Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzept auf Grundlage des geltenden Rahmenkonzept Sport

Sportveranstaltungen im Freien

Hierbei ist Folgendes zu beachten:

  • Max. 250 Zuschauer (feste Sitzplätze)
  • Besucher benötigen einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test mit negativem Ergebnis
  • Das Testerfordernis gilt nicht für vollständig geimpfte bzw. genesene Personen. Nach der letzten notwendigen Impfung müssen 14 Tage vergangen sein. Genesene Personen müssen asymptomatisch sein und über einen Genesenennachweis verfügen. Die zugrundliegende positive Testung muss mindestens 28 Tage, höchstens jedoch sechs Monate zurückliegen
  • Es gilt das  Rahmenkonzept Sport
  • Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzept auf Grundlage des geltenden Rahmenhygienekonzepts

Öffnung von Freibädern

Hierbei ist Folgendes zu beachten:

  • Vorherige Terminbuchung und Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung
  • Besucher benötigen einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test mit negativem Ergebnis
  • Das Testerfordernis gilt nicht für vollständig geimpfte bzw. genesene Personen. Nach der letzten notwendigen Impfung müssen 14 Tage vergangen sein. Genesene Personen müssen asymptomatisch sein und über einen Genesenennachweis verfügen. Die zugrundliegende positive Testung muss mindestens 28 Tage, höchstens jedoch sechs Monate zurückliegen
  • Es gilt das Rahmenkonzept „Wiedereröffnung von Kureinrichtungen zur Verabreichung ortsgebundener Heilmittel, Freibäder sowie Wellnesseinrichtungen in Thermen und Hotels“
  • Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzept auf Grundlage des geltenden Rahmenhygienekonzepts
     

Die amtliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung vom 20.05.2021 mit den obengenannten Öffnungen finden Sie im Amtsblatt des Landkreises Traunsteins: https://www.traunstein.com/sites/default/files/amtsblaetter/27-2021.pdf

Details werden durch die Rahmenkonzepte der Bayerischen Staatsregierung konkretisiert. Diese werden zentral erstellt bzw. aktualisiert und auf der Plattform des Bayerischen Ministerialamtsblattes https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/  verkündet.

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