19.02.2021 

Regelungen zum Schulbetrieb ab 22.02.

Teilweise Öffnung der Schulen im Präsenzunterricht

Da die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Traunstein derzeit unter 100 liegt können ab 22.02. die Schulen und Kindertagesstätten zum Teil im Präsenzunterricht wieder öffnen, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden findet Wechselunterricht statt.

Folgende Schulen bzw. Kindertagesstätten sind von den Regelungen betroffen:

  • an Grundschulen die Jahrgangsstufen 1 bis 4
  • an den Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Förderzentren, einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen, sowie an weiteren Jahrgangsstufen der Förderzentren in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und weiterer Förderbedarf sowie Hören und weiterer Förderbedarf
  • an Mittelschulen und Förderzentren die Jahrgangsstufen 9 und 10 sowie die Vorbereitungsklassen 2
  • an Mittelschulen die Deutschklassen der Jahrgangsstufe 9 einschließlich der jahrgangskombinierten Klassen mit Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 9
  • an den Realschulen die Jahrgangsstufe 10
  • an den 3-stufigen Abendrealschulen die Jahrgangsstufe 3 und an der 4-stufigen Abendrealschule die Jahrgangsstufe 4
  • an den 3-stufigen und 4-stufigen Wirtschaftsschulen die Jahrgangsstufe 10 sowie an den 2-stufigen Wirtschaftsschulen die Jahrgangsstufe 11
  • an Gymnasien die Jahrgangsstufe 12
  • an den Abendgymnasien und den Kollegs die Jahrgangsstufe III
  • an den Beruflichen Oberschulen die Jahrgangsstufen 12 und 13
  • Jahrgangsstufen an allen sonstigen beruflichen Schulen, in welchen Schülerinnen und Schüler bis zum 31. Juli 2021 Abschlüsse (einschließlich Kammerprüfungen) erwerben
  • an den Schulen für Kranke in Abstimmung mit den Kliniken
  • am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern und am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern jeweils die Abschlussjahrgänge sowie am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern auch die Vorabschlussjahrgänge.

Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung können im Präsenzunterricht stattfinden. Hier besteht Maskenpflicht, soweit der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Für die übrigen Jahrgangsstufen und Schularten verbleibt es weiterhin bei Distanzunterricht. Die Notbetreuung und Mittagsbetreuung wird weiter unter den bisher geltenden Voraussetzungen angeboten.

Wird der Inzidenzwert von 100 in der Folgezeit wieder überschritten, findet im Landkreis Traunstein ab dem auf die erneute amtliche Bekanntmachung folgenden Tag wiederum nur noch Distanzunterricht statt.

Um eine Planungssicherheit für die Schulen und die Eltern gewährleisten zu können, wird keine Änderung der Regelung am Wochenende erfolgen. Dies bedeutet, dass unabhängig von der Inzidenz der Schulbetrieb wie oben dargestellt am Montag stattfindet.

Für Abiturienten, die im Jahr 2021 Abschlussprüfungen absolvieren werden, sowie für Schüler beruflicher Schulen, bei denen zeitnah Abschlussprüfungen anstehen, gilt: Es findet inzidenzwertunabhängig weiterhin Wechselunterricht statt, wobei eine Teilung der Klasse bzw. des Kurses nur erforderlich ist, sofern der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten wird.

Die dazugehörige amtliche Bekanntmachung finden Sie hier.

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