15.02.2021 

Regelungen zur Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet

Für die Einreise aus Virusvarianten-Gebieten benötigen Sie grundsätzlich Folgendes:

  • eine Registrierung auf https://einreiseanmeldung.de
  • einen negativen Coronatest bereits bei der Einreise, der nicht älter als 48 Stunden sein darf
  • Ab Mittwoch, den 17.02.2021, 0 Uhr, zusätzlich eine Bescheinigung „Systemrelevante Beschäftigte“ des Landratsamtes Traunstein
    (Bis Dienstagabend reicht noch die Bescheinigung des Arbeitgebers oder eine Kopie des Arbeitsvertrags)

 

Zur Erstellung der Bescheinigung benötigen wir folgende Informationen:

  • Begründung, warum der Betrieb systemrelevant im Sinne der Nr. 2 der "Leitlinien zur Ausübung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte währen des COVID-19 Ausbruchs" der EU Kommission vom 20.03.2020 ist.
  • Benennung der dort ausgeübten tatsächlich relevanten Tätigkeiten im Sinn der genannten Leitlinien.
  • Begründung, warum diese Tätigkeiten systemrelevant in diesem Sinn sind.
  • Benennung der jeweiligen Mitarbeiter, die tatsächlich dringend für systemrelevante Tätigkeiten benötigt werden.
  • Folgende Daten der jeweiligen Mitarbeiter: Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort und Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs, das für die Einreise verwendet wird und welche Tätigkeit der betroffene Mitarbeiter ausübt und gegebenenfalls Angabe des Einsatzortes
  • Verantwortlicher Ansprechpartner des Betriebes mit Kontaktdaten.

 

Bitte beachten Sie die Leitlinien unter Nummer 2 und füllen Sie die Excel-Tabelle aus. Schicken Sie diese bis Dienstag, 16.02.2021 9.00 Uhr, zurück an: wifoeattraunstein [dot] bayern

Das Landratsamt Traunstein prüft die Anträge und stellt die Bescheinigungen für Systemrelevanz aus.

 

Weitere Infos:

Ausnahmen von Einreisebeschränkungen

Reisebestimmungen für die Einreise nach Deutschland

 

Bei Rückfragen steht Ihnen jederzeit die Wirtschaftsförderungs GmbH des Landkreises Traunstein unter 0861/58-7100 zur Verfügung.

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