14.01.2022 

Regierung von Oberbayern genehmigt Wolfsentnahme - Statement von Landrat Walch

Zur Genehmigung der Wolfsentnahme durch die Regierung von Oberbayern (siehe unten stehende Pressemitteilung) erklärt Landrat Siegfried Walch: „Wir sind sehr froh darüber, dass die Genehmigung jetzt so ergangen ist. Das ist uns gerade deshalb sehr wichtig, weil wir sehen, dass eine nachhaltige Tierhaltung, die sich vor allem auf Weidehaltung oder auch die Almwirtschaft bezieht, nicht machbar ist, wenn gleichzeitig Große Beutegreifer unterwegs sind. Ein Nebeneinander von Tierhaltung im Freien und Großen Beutegreifern ist schlicht und ergreifend nicht möglich. Besonders dramatisch wird das natürlich im Bereich der Almwirtschaft. Aber es betrifft generell die gesamte Form der Landwirtschaft, auf die wir in unserer Region sehr stolz sind, weil bei uns eine Landwirtschaft vorherrscht, die das Tierwohl sehr genau im Blick hat. Und deshalb muss jedem klar sein: Wenn ein Wolf oder ein Rudel bei uns heimisch wird, ist das zum Nachteil des Tierwohls in der Region. Deswegen dürfen wir nicht gefährden, was die Landwirtschaft sich bei uns erarbeitet hat. Wir haben eine Form der Landwirtschaft, die sich andere wünschen würden und genau das müssen wir schützen. Zudem haben wir jetzt ein Verhalten des Wolfes erlebt, das eindeutig zeigt: Der Wolf ist nicht nur ein Problem für die Landwirtschaft, sondern von ihm geht auch eine Gefahr für die Sicherheit aus. Der Wolf hält sich sehr nahe an der Zivilisation auf und wurde mitten in besiedeltem Gebiet gesehen. So etwas darf man nicht auf die leichte Schulter nehmen.“

Landrat Siegfried Walch hatte in seiner Funktion als Vorsitzender des Verbands der Forstberechtigten im Chiemgau Mitte November die Entnahme des Wolfes beantragt.

 

Pressemitteilung der Regierung von Oberbayern vom 14.01.2022

Wolfs-Entnahme genehmigt

Die Regierung von Oberbayern wird aus Gründen der öffentlichen Sicherheit die Entnahme des männlichen Wolfes mit dem genetischen Code GW2425m zulassen. Genanalysen haben bestätigt, dass dieses Tier die Verletzung bzw. Tötung mehrerer Schafe, Ziegen und Wildtiere in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Traunstein und Rosenheim überwiegend in siedlungsnahen Gebieten verursacht hat. Die am Bayerischen Landesamt für Umwelt einberufene Expertenkommission kommt in einer Gesamtbetrachtung der Ereignisse deshalb zu dem Ergebnis, dass das Tier sich wiederholt in unmittelbarer Nähe von bewohnten Häusern aufgehalten hat und offenbar die Nähe zu Siedlungsstrukturen sucht. Damit erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass es zu gefährlichen Begegnungen und Konflikten des Tieres mit Menschen kommt.

Mit der Ausnahmegenehmigung soll eine Gefährdung von Menschen vermieden werden, da bei einer Bewertung der Gesamtsituation für die Zukunft zu befürchten ist, dass Menschen zu Schaden kommen könnten. Die näheren Einzelheiten und Maßgaben wird die Regierung von Oberbayern durch eine Allgemeinverfügung regeln, die voraussichtlich am 17. Januar bekannt gegeben wird. 

Erreichbarkeit der Pressestelle: presseatreg-ob [dot] bayern [dot] de, Tel.: 089 2176 2999

Verantwortlich: Wolfgang Rupp, Pressesprecher

 

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