10.01.2023 

Restmüllabfuhr – Was passiert, wenn die Mülltonne überfüllt wird?

Damit der Restmüll der Bürgerinnen und Bürger schnell und nach Plan abgeholt werden kann, sollte man die eigene Mülltonne am Abfuhrtag spätestens um 06.00 Uhr morgens am Straßenrand beziehungsweise an der entsprechenden Sammelstelle bereitstellen. Die Tonne darf dabei nur soweit gefüllt sein, wie es das Fassungsvermögen zulässt. Der Deckel muss vollständig geschlossen sein.

Wer seine Tonne überfüllt, riskiert, dass sie von den beauftragten Entsorgungsunternehmen nicht ausgeleert wird. Die Müllabfuhrgebühren richten sich nämlich nach der bestellten Tonnengröße. Je nach Haushalt ist ein entsprechendes Volumen nötig. Wird die Tonne überfüllt, übersteigt die zu entsorgende Müllmenge die entrichteten Gebühren. In diesem Fall sind die Entsorgungsunternehmen nicht dazu verpflichtet, die Tonne zu leeren. Sollte die eigene Tonne einmal nicht ausreichen, kann man zusätzlich in der Gemeinde oder im Landratsamt Traunstein 70-Liter-Müllsäcke für 3,00 Euro pro Stück kaufen. Für die Abfuhr kann der Restmüll neben die Tonne beziehungsweise an die Sammelstelle gestellt werden. Durch den Erwerb dieser Müllsäcke ist die zusätzliche Gebühr gedeckt. Müll in anderen Säcken wird von den Entsorgern nicht mitgenommen.

Personen, denen das Volumen für ihren Abfall regelmäßig nicht ausreicht, können bei der Abfallwirtschaft des Landratsamtes eine größere oder eine weitere Tonne beantragen. Informationen zu An- und Ummeldungen sowie zu den Gebühren finden Bürgerinnen und Bürger online unter www.traunstein.com.

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