08.12.2020 

Schulbetrieb im Landkreis Traunstein ab 09.12.2020

Der Landkreis Traunstein hat die 7-Tage-Inzidenz von 200 überschritten.
Somit gelten folgende Regelungen:

In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 der allgemeinbildenden Schulen und der Wirtschaftsschulen sowie in allen Jahrgangsstufen der Förderschule (einschl. berufliche Förderschulen und Schulvorbereitende Einrichtungen) sowie an der Schule für Kranke wird der Präsenzunterricht beibehalten.

Ab der Jahrgangsstufe 8 wird vollständig auf Distanzunterricht umgestellt.

  • Ausnahmen
    • die jeweils letzten Jahrgangsstufen der jeweiligen Schularten (eine detaillierte Liste mit den ausgenommenen Klassen bzw. Jahrgangsstufen finden Sie hier, die Q11 am Gymnasium ist im Distanzunterricht)
    • Förderschulen (einschl. berufliche Förderschulen, schulvorbereitende Einrichtungen, s. o.)
    • Schulen für Kranke
  • Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung an außerschulischen Lernorten finden nicht statt.

 

An den beruflichen Schulen gilt (unabhängig vom Inzidenzwert im jeweiligen Kreis) Distanzunterricht.
 

Ausnahmen bestehen wie folgt: 

  • Für Wirtschaftsschulen gelten die Regelungen für allgemeinbildende Schulen (s. oben).
  • An FOS/BOS wird in der Vorklasse sowie in der Jahrgangsstufe 11 wird in diesen Jahrgangsstufen Distanzunterricht erteilt, in den übrigen Jahrgangsstufen durchgängig Präsenzunterricht erteilt.
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