12.03.2021 

Stallpflicht in Risikogebieten ab 12.03.2021

 Geflügelpest: Ab 12. März Stallpflicht in Risikogebieten

 Ab 12. März gilt auch im Landkreis Traunstein die bayernweite Stallpflicht für Geflügel in Risikogebieten. Die Risikogebiete des Landkreises Traunstein umfassen einen 500 m breiten Uferstreifen beidseits entlang der Tiroler Achen, der Alz und der Traun (flussabwärts ab Siegsdorf). Weiterhin umfassen sie einen 500 m breiten Uferstreifen an der Salzach, am Chiemsee, am Waginger-Tachinger Sees und an weiteren Stillgewässer mit einer Fläche über 5 ha. Zusätzlich gilt die Stallpflicht auch in Ortsteilen mit besonders hoher Geflügeldichte. Die Aufstallung hat in geschlossenen Ställen oder in Volieren, die sowohl nach oben als auch zu den Seiten gegen Einträge und Wildvögel gesichert sind, zu erfolgen. Weitere Angaben und Karten zu den Risikogebieten, sowie Einzelheiten zur Stallpflicht findet sich in der entsprechenden Allgemeinverfügung des Landratsamtes Traunstein. Alle betroffenen, ordnungsgemäß beim Veterinäramt Traunstein angemeldeten Geflügelhalter, erhalten zeitnah eine Mitteilung über die Verpflichtung zur Aufstallung Ihres Geflügels. Da es bislang noch keinen Nachweis von Geflügelpest im Landkreis Traunstein gab, konnte durch die Einrichtung von Risikogebieten erreicht werden, dass 80 Prozent der Geflügelhaltungen aktuell nicht von der Stallpflicht betroffen sind.

Das entsprechende Sonderamtsblatt inklusive einer Übersichtskarte finden Sie hier:

Hintergrund ist die Ausbreitung der Geflügelpest – auch Vogelgrippe genannt – in der Wildvogelpopulation. Durch die bayernweite Stallpflicht und die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) informierte dazu auch in einer Pressemitteilung (Nr. 24/21).

 Seit Mitte November 2020, wurde die Geflügelpest in Bayern bei insgesamt 28 Wildvögeln sowie in sechs Hausgeflügelbeständen nachgewiesen (Stand: 08.03.2021). Es ist zu beobachten, dass es in den letzten Wochen zu einem deutlichen Anstieg dieser Fälle kam.

 Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte dennoch vermieden und tot aufgefundene Wildvögel nicht berührt oder bewegt werden. Falls es in einem Geflügelbestand zu einer Häufung von Erkrankungs- oder Todesfällen kommt, so ist dies dem Veterinäramt Traunstein (Tel.:0861/58-450) unverzüglich zu melden.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) verfügbar. Geflügel und Eier können weiterhin ohne Einschränkung gekauft und verzehrt werden. Diese Lebensmittel sollen wie sonst auch stets gut erhitzt und durchgegart werden.

Abschließend wird drauf hingewiesen, dass Halter von Geflügel die Haltung vor Beginn bei der Veterinärbehörde anzeigen müssen. Neben Hühnern, Enten, Puten und Gänsen, sind auch Tauben, Fasane, Rebhühner und Wachteln anzugeben. Wer also bisher seinen Geflügelbestand noch nicht angezeigt hat, muss diesen umgehend beim Landratsamt Traunstein, Veterinäramt, Papst-Benedikt-XVI.-Platz, 83278 Traunstein (E-Mail: veterinaeramtattraunstein [dot] bayern) melden. In der schriftlichen Meldung genügt es Name und Anschrift des Halters, Art und durchschnittliche Anzahl des Geflügels sowie Nutzungsart (z.B. Mast, Zucht) und Standort der Tiere anzugeben. Oder man verwendet das Formular zur „Anzeige einer Geflügelhaltung“ auf der Homepage des Landratsamtes Traunstein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass von dieser Regelung auch Hobbyhalter betroffen sind.

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