28.04.2020 

„Tag der Arbeit“ – Hinweis zu Einkäufen

Durch den auf den Freitag fallenden 1. Mai als gesetzlichen Feiertag, ergibt sich ein „verlängertes Wochenende“. Erfahrungsgemäß führt dies an den umliegenden Wochentagen zu einer deutlich gesteigerten Frequentierung des Einzelhandels, gerade auch in bestimmten Zeiträumen. Dies macht es umso schwieriger, in den Geschäften die nötigen Abstände zwischen den Kunden einzuhalten. Mit Verständnis, Rücksichtnahme, Geduld und Achtsamkeit lassen sich die vorgeschrieben Regeln jedoch gut einhalten. Es wäre deshalb vorteilhaft, wenn möglichst viele Menschen ihre Einkäufe bereits für die Tage vor und nach dem Feiertag einplanen und so helfen, die Lage zu entspannen. Ebenso sollte alleine eingekauft werden, um die Anzahl der Kunden im Einkaufsmarkt so gering wie möglich zu halten.

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