30.08.2021 

Überschreitung des Schwellenwerts der 7-Tage-Inzidenz von 50

Die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Traunstein lag drei aufeinanderfolgende Tage über dem Wert von 50.
Ab Dienstag, den 31.08.2021, gelten damit folgende neu hinzugekommene Regelungen:
 

Allgemeine Kontaktbeschränkung

Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen und privaten Raum ist nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie zwei weiterer Haustände gestattet, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird.

Hierbei nicht mitgezählt werden:

  • Vollständig Geimpfte und genesene Personen
  • Kinder unter 14 Jahren
     

Öffentliche und private Veranstaltungen und Feiern:

Bei öffentlichen Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis sind bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel einschließlich geimpfter oder genesener Personen zulässig. Bei privaten Veranstaltungen aus besonderem Anlass und einem von Anfang an begrenzten und geladenen Personenkreis, wie Geburtstags-, Hochzeits- oder Tauffeiern und Vereinssitzungen, sind bis zu 25 Personen zuzüglich geimpfter oder genesener Personen zulässig.

 

Wird die 7-Tages-Inzidenz von 50 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten treten die oben genannten Änderungen außer Kraft. Dies wird erneut im (Sonder-)Amtsblatt für den Landkreis Traunstein bekannt gegeben.
Weitere Details können dem Amtsblatt hier entnommen werden.

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