06.12.2023 

Ukraine-Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehenden Schutz bis März 2025 verlängert

Am 05.12.2023 ist die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung in Kraft getreten. Diese sieht die automatische Verlängerung von am 01.Februar 2024 noch gültigen Aufenthaltserlaubnissen für vorübergehenden Schutz bis zum 04. März 2025 vor. Diese Maßnahme betrifft Ausländer, die aufgrund des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereist sind und gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz entsprechende Aufenthaltserlaubnisse erhalten haben. Die Verordnung zielt darauf ab, den Betroffenen eine nahtlose Fortsetzung ihres vorübergehenden Schutzes zu gewährleisten. Eine Vorsprache oder Kontaktaufnahme mit der zuständigen Ausländerbehörde ist nicht erforderlich. Ein neues Dokument wird nicht ausgestellt. Die bereits erteilte Aufenthaltserlaubnis gilt automatisch bis zum 4. März 2025 fort.

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