10.01.2025 

Vereinspauschale 2025: Anträge können bis 3. März 2025 eingereicht werden

Sport- und Schützenvereine im Landkreis Traunstein können ab sofort Anträge auf die Vereinspauschale 2025 stellen. Die Antragstellung erfolgt entweder online oder durch den Download des Antragsformulars über die Website des Landratsamtes Traunstein, Bereich Kommunalaufsicht. Die Frist für die Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen endet am 3. März 2025. Nach Ablauf dieser Ausschlussfrist können keine weiteren Anträge berücksichtigt werden.

Fördervoraussetzungen

Um die Vereinspauschale zu erhalten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Der Verein muss als eingetragener, gemeinnütziger Verein organisiert sein.
  • Es erfolgt eine satzungsgemäße Pflege des Sports.
  • Ein Jugendanteil von mindestens zehn Prozent ist erforderlich (mit Ausnahme von Behinderten-, REHA- und Seniorensport).
  • Der Verein weist geordnete Finanzverhältnisse auf.
  • Eine Mitgliedschaft in einem der folgenden Verbände ist obligatorisch: BLSV (Bayer. Landessportverband e. V.), BSSB (Bayer. Sportschützenbund e. V.), BVS Bayern (Bayer. Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband e. V.) oder OSB (Oberpfälzer Schützenbund e. V.).


Kontakt für Rückfragen

Für weitere Informationen zur Antragstellung und zu den Fördervoraussetzungen steht Ihnen Angela Dausch gerne zur Verfügung. Sie erreichen Frau Dausch telefonisch unter 0861 58 224 (Montag, Dienstag und Donnerstag) oder per E-Mail unter angela.dausch@traunstein.bayern

 

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