12.01.2026 

Vereinspauschale 2026: Anträge können bis 2. März 2026 eingereicht werden

Sport- und Schützenvereine im Landkreis Traunstein können ab sofort Anträge auf die Vereinspauschale 2026 stellen. Die Antragstellung erfolgt entweder online oder durch den Download des Antragsformulars über die Website des Landratsamtes Traunstein, Bereich Kommunalaufsicht.

Die Frist für die Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen endet am 2. März 2026. Nach Ablauf dieser Ausschlussfrist können keine weiteren Anträge mehr berücksichtigt werden.


Fördervoraussetzungen
Um die Vereinspauschale zu erhalten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Der Verein muss als eingetragener, gemeinnütziger Verein organisiert sein
  • Die Pflege des Sports ist in der Satzung verankert
  • Ein Jugendanteil von mindestens zehn Prozent ist erforderlich (mit Ausnahme von Behinderten-, REHA- und Seniorensport)
  • Der Verein weist geordnete Finanzverhältnisse auf
  • Eine Mitgliedschaft in einem der folgenden Verbände: BLSV (Bayer. Landessportverband e. V.), BSSB (Bayer. Sportschützenbund e. V.), BVS Bayern (Bayer. Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband e. V.) oder OSB (Oberpfälzer Schützenbund e. V.)


Kontakt für Rückfragen

Für weitere Informationen zur Antragstellung und zu den Fördervoraussetzungen steht Ihnen Angela Dausch gerne zur Verfügung. Sie erreichen Frau Dausch telefonisch unter 0861 58 224 (Montag, Dienstag, Donnerstag jeweils vormittags) oder per Email unter angela.dausch@traunstein.bayern.

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