Veterinäramt Traunstein erlässt Katzenschutzverordnung für das Gemeindegebiet Kirchanschöring
Das staatliche Veterinäramt am Landratsamt Traunstein hat eine Katzenschutzverordnung erlassen, die vorerst nur für die gesamte Gemeinde Kirchanschöring gilt. Die Verordnung beruht auf einem entsprechenden Antrag der Katzenschutzvereine sowie einem positiven Beschluss der Gemeinde, die sich zum Jahreswechsel nach intensiver Diskussion ebenfalls für eine solche Regelung ausgesprochen hatte. Das Veterinäramt hat die Voraussetzungen und die Unterlagen geprüft und so konnte die Verordnung nun, basierend auf dem Tierschutzgesetz, in Rechtsform umgesetzt werden.
Ziel der Katzenschutzverordnung ist es, die unkontrollierte Vermehrung von Streunerkatzen einzudämmen und damit Tierleid vorzubeugen. Ähnliche Verordnungen gibt es bereits in den angrenzenden Kommunen von Kirchanschöring – also der Stadt Laufen (seit 2022) und in der Gemeinde Saaldorf-Surheim (seit 2025) im Landkreis Berchtesgadener Land.
Die wichtigsten Regelungen für freilaufende Katzen im Gemeindegebiet Kirchanschöring im Überblick:
- Kennzeichnung: Die Tiere sind mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung dauerhaft zu kennzeichnen.
- Registrierung: Katzen müssen bei einem Haustierregister wie TASSO oder FINDEFIX angemeldet werden.
- Kastrationspflicht: Katzen müssen fortpflanzungsunfähig gemacht werden, sofern sie Zugang ins Freie haben.
Zwar tritt die Katzenschutzverordnung bereits jetzt in Kraft, vollzogen wird sie jedoch erst in einem halben Jahr zum 1. Oktober 2025. Das soll den Haltern ausreichend Zeit geben, sich zu informieren, sich mit den Bestimmungen vertraut zu machen und diese dann auch für ihre Katzen umzusetzen. Wird ab Oktober 2025 eine nicht-kastrierte Halterkatze von der Gemeinde oder einer von ihr beauftragten Person im Schutzgebiet angetroffen, kann dem Katzenhalter von der Gemeinde auferlegt werden, das Tier kastrieren zu lassen. Ausnahmen von der Kastrationspflicht (bspw. für Züchter) können auf Antrag durch das Veterinäramt zugelassen werden. Eine vollständige Fassung der Katzenschutzverordnung finden Sie im Amtsblatt des Landkreises Traunstein.