20.05.2025 

Vorgezogene Landratswahl am 29. Juni 2025 - Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Zulassung der Wahlvorschläge

Im Landratsamt tagte heute der Kreiswahlausschuss. Unter dem Vorsitz von Kreiswahlleiter Georg Wendlinger entschied das Gremium in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der für die vorgezogene Landratswahl am 29. Juni eingereichten Wahlvorschläge. Zu Beginn der Sitzung erinnerte der Kreiswahlleiter die vier Beisitzer an ihre Pflicht zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes sowie an die strenge Bindung an das Kommunalwahlrecht. Wendlinger berichtete von insgesamt elf fristgerecht eingereichten Wahlvorschlägen. Neun davon stammen von Parteien, zwei von neu gegründeten Wählergruppen. Darüber hinaus haben sich zwei Einzelpersonen für eine Kandidatur interessiert und nach einer persönlichen Vorsprache beim Kreiswahlleiter die notwendigen Unterlagen erhalten. Da bei Kommunalwahlen Wahlvorschläge ausschließlich von Parteien oder Wählergruppen eingereicht werden dürfen, kam es in diesen beiden Fällen zu keiner Einreichung. Das Büro des Kreiswahlleiters hatte die eingegangenen Wahlvorschläge in den vergangenen Wochen umfassend vorgeprüft. Dabei festgestellte formale Mängel konnten von den jeweiligen Wahlvorschlagsträgern fristgerecht behoben werden.

Wendlinger wies in der Sitzung auf die gesetzlich verankerte Pflicht neuer Wahlvorschlagsträger hin, 430 gültige Unterstützungsunterschriften fristgerecht vorzulegen, um sowohl die Ernsthaftigkeit der Kandidatur als auch eine gewisse Verankerung in der Bevölkerung nachzuweisen. Diese Pflicht gilt für alle Parteien und Wählergruppen, die nicht im aktuellen Kreistag oder im Landtag, Bundestag oder Europaparlament vertreten sind.

Die Vorschläge der im Kreistag oder in Parlamenten vertretenen Parteien konnten problemlos und einstimmig zugelassen werden. Von den drei Gruppierungen bzw. Parteien, deren Unterstützungslisten bis zum gestrigen Tag in den Rathäusern auslagen, konnte nur Miteinander für unseren Landkreis mit dem Kandidaten Hans Wembacher die geforderten 430 Unterschriften beibringen (631 erreichte Unterschriften). dieBasis mit Reinhard Melz (118 erreichte Unterschriften) und MachMit-Herz³ mit Werner Fertl (404 erreichte Unterschriften) scheiterten an dieser Hürde. Ihre Wahlvorschläge wurden daher vom Kreiswahlausschuss einstimmig als ungültig zurückgewiesen.


Folgende Bewerberinnen und Bewerber wurden durch den Ausschuss einstimmig zugelassen (in alphabetischer Reihenfolge der Parteinamen):

  • Sebastian Gruttauer (AfD)
  • Heinz Wallner (Bayernpartei)
  • Sepp Hohlweger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Martin Lackner (CSU)
  • Johann Martz (Die Linke)
  • Andreas Danzer (FREIE WÄHLER)
  • Hans Wembacher (Miteinander für unseren Landkreis)
  • Dr. Ute Künkele (ÖDP)
  • Christian Kegel (SPD)


Der Kreiswahlleiter verwies abschließend auf die Möglichkeit für die Träger zurückgewiesener Wahlvorschläge, bis zum 26. Mai um 18:00 Uhr Einwendungen bei ihm zu erheben. Darüber hinaus besteht die Option, den Beschwerdeausschuss bei der Regierung von Oberbayern anzurufen. Wendlinger schloss die Sitzung mit einem Dank an die Beisitzer und sein Wahlbüro und verband dies mit dem Wunsch nach einer fair verlaufenden Wahl. Er wies nochmals darauf hin, dass mit dem Druck der Stimmzettel erst nach Ablauf der Beschwerdefrist und gegebenenfalls erforderlicher Entscheidungen des Beschwerdeausschusses begonnen werden darf. Spätestens ab dem 03. Juni kann der Druck starten, sodass die Stimmzettel rechtzeitig zum Pfingstwochenende in den Gemeinden vorliegen werden. Der Kreiswahlausschuss tritt nach der Wahl erneut zusammen, um das amtliche Endergebnis festzustellen. Die öffentliche Sitzung hierzu findet am Dienstag, den 01. Juli, um 16:00 Uhr im Landratsamt statt. Auch im Falle einer notwendigen Stichwahl erfolgt nach dem Wahltag eine gesonderte Sitzung zur Ergebnisfeststellung.

Georg Wendlinger
Wahlleiter für Landkreiswahlen

Bild: Der Wahlausschuss bei seiner öffentlichen Sitzung zur Zulassung der Wahlvorschläge für die Landratswahl am 29. Juni 2025 im Landratsamt Traunstein. (©Landratsamt Traunstein)

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