13.05.2020 

Vorsichtige Lockerung des Besuchsverbots in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Altenheimen und Seniorenresidenzen ab 16.05.20

Der Landkreis Traunstein weist statistisch eine vergleichsweise hohe COVID-19-Fallzahlenbelastung auf. Gleichzeitig hat sich die seit Anfang Mai festzustellende positive Entwicklung in der vergangenen Woche weiter verstetigt. Die 7-Tage-Inzidenz liegt seit 05.05. deutlich unter der von Bund und Ländern beschlossenen Maßgabe von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage. Stand heute liegt die 7-Tage-Inzidenz bei 29,36.

Die Zahl der aktiven Fälle ist seit 05.05.20 von 446 auf aktuell 280 zurückgegangen. Zudem ist die Zahl der behandlungsbedürftigen COVID-19-Patienten in den Kliniken im Landkreis Traunstein in der vergangenen Woche weiter deutlich zurückgegangen, konkret von 40 Patienten am 05.05.20 auf heute 14 Patienten.

Das Besuchsverbot in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Altenheimen und Seniorenresidenzen im Landkreis Traunstein wird deshalb ab 16.05.20 vorsichtig gelockert. Für Besuche gelten unter anderem folgende Vorgaben:

  • Jeder Patient oder Bewohner darf einmal täglich von einer Person aus dem Kreis der Familienangehörigen (Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister) oder einer weiteren festen Person während einer festen Besuchszeit besucht werden.  
  • Minderjährige können auch von den Eltern oder Sorgeberechtigten gemeinsam oder einer weiteren festen Person während einer festen Besuchszeit besucht werden.  
  • Alle Besucher müssen namentlich bei der Einrichtung registriert sein.
  • Für Besucher gilt eine Maskenpflicht und das Gebot, nach Möglichkeit durchgängig einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
  • Für alle betreffenden Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Altenheime und Seniorenresidenzen gilt ein spezielles Schutz- und Hygienekonzept.
  • Die Begleitung Sterbender durch den engsten Familienkreis ist jederzeit zulässig. 
  • Alle Besucher sind aufgefordert, sich rechtzeitig vor dem geplanten Besuch mit der Klinik bzw. dem Alten- und Pflegeheim in Verbindung zu setzen. 
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