29.09.2021 

Vorstands- und Obmännersitzung des Verbands der Forstberechtigten im Chiemgau e.V. auf der Piesenhausener Hochalm

Der 1. Vorsitzende des Verbandes, Landrat Siegfried Walch begrüßte die Teilnehmer auf der Weidenau. Anschließend stellt „Naderbauer“ Andreas Aigner aus Piesenhausen seine Eigentumsalm, die Weidenaualm vor. Die Almflächen der Weidenaualm liegen auf 1070 m und werden mit Jungvieh bestoßen. Der Kaser wurde in den letzten Jahren grundsaniert und mit Kanal, Wasser und Strom erschlossen. Der Auftrieb erfolgt Anfang Mai. Die Weidenau bildet den Niederleger zur Piesenhausener Hochalm. Hier handelt es sich um eine Berechtigungsalm, das heißt, der „Naderbauer“ ist hier nicht Eigentümer der Weideflächen sondern bewirtschaftet diese aufgrund eines uralten Weiderechts, das auf dem „Naderbauern-Anwesen“ liegt. Nach einer kurzen Erläuterung von Andreas Aigner über die Bewirtschaftung ging es weiter zum Hochleger Piesenhausener Hochalm. Auf der Piesenhausener Hochalm wurde im Jahr 1991 eine Trennung von Wald und Weide durchgeführt. Seitdem unterliegt der „Naderbauer“ beim Auftrieb nicht mehr den Beschränkungen des ursprünglichen Rechtstitel. Die Weideflächen sind seither eingezäunt, was durchaus Vorteile bei der Weideführung bringt. Der Naderbauer hat rund 6,5 km Weidezaun zu unterhalten. Viel Zeit also, was für das jährliche Auf- und Ablegen notwendig ist. Die Modalitäten einer Trennung von Wald und Weide wurde zwischen den Teilnehmern ausführlich diskutiert. Bei einer Brotzeit am Naderbauernkaser hat man sich noch über die Abgewährung der Holzbezugsrechte ausgetauscht. Dabei wurde nochmals darauf hingewiesen, dass die Ansparung von Jahresbezügen unbedingt mit dem jeweiligen Revierleiter abzusprechen ist, um ein Erlöschen von Ansprüchen zu verhindern.

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