25.11.2021 

Wertstoffhöfe im Landkreis Traunstein - Verhaltensregeln

In den Innenräumen (Hallen) der Wertstoffhöfe gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP-2 Maske.

Wir bitten Sie aber weiterhin bei Ihren Anlieferungen auf den Wertstoffhöfen den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von 2 m zu anderen Personen einzuhalten.

Erledigen Sie die Anlieferung bitte so zügig wie möglich, und verlassen Sie anschließend umgehend das Wertstoffhofgelände.

Bitte beachten Sie außerdem weiterführende Regelungen, die individuell vor Ort getroffen wurden und unterstützen Sie damit das Wertstoffhofpersonal!

Außerdem empfehlen wir Ihnen, sich zuhause gründlich die Hände zu waschen.

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