18.05.2022 

Zuständigkeitswechsel für Geflüchtete aus der Ukraine

Aufgrund einer geplanten Gesetzesänderung ist für Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, ab 1. Juni das Jobcenter Traunstein zuständig. Jobcenter-Leiter Thomas Wendrich informiert über die Änderungen:

 

Was ändert sich für die Menschen aus der Ukraine?

Bis zum 31. Mai erhalten geflüchtete Menschen aus der Ukraine vom Landkreis Traunstein Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Neu Registrierte ab 1. Juni erhalten im Einreisemonat Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ab dem Folgemonat Arbeitslosengeld II (ALG II) vom Jobcenter.

 

Was bedeutet das für einen Unterschied?

Die Leistungen sind etwas höher und die Menschen sind gesetzlich krankenversichert. Es gilt Wahlfreiheit bei der Krankenkasse. Im Antrag genügt ein Hinweis über die gewünschte Krankenkasse. Die Anmeldung erfolgt durch das Jobcenter. Das ALG II wird grundsätzlich auf ein Konto überwiesen und nicht bar ausgezahlt. Voraussetzung ist das Eröffnen eines deutschen Bankkontos.

 

Wie kommen hilfebedürftige Menschen zu einem Antrag?

Alle Geflüchteten, die bisher Leistungen vom Landkreis erhalten, erhalten per Post einen zweisprachigen Kurzantrag mit Ausfüllhinweisen. Es können aber auch Anträge über jobcenter-digital.de heruntergeladen und gestellt werden. Die Anträge sind schnellst möglich per Post oder digital zu übermitteln, damit eine nahtlose Leistungszahlung sichergestellt werden kann.

 

Welche Nachweise müssen beigefügt werden?

Es muss eine Registrierung bei der Ausländerbehörde erfolgt sein und eine Fiktionsbescheinigung bzw. eine Aufenthaltserlaubnis vorliegen.

 

Was ist mit Miet- oder Unterkunftskosten?

Der Nachweis erfolgt über den Mietvertrag oder eine Mietbescheinigung. Das Jobcenter empfiehlt und bietet auch an, die Miete direkt an den Vermieter zu überwiesen. Bitte geben Sie hierzu den Namen und die Bankverbindung Ihres Vermieters an, sowie eine Einverständniserklärung zur Direktzahlung.

 

Was ist, wenn bereits Einkommen erzielt wird?

Wenn das Einkommen den Bedarf nicht deckt, z.B. bei einer Teilzeitbeschäftigung, stockt das Jobcenter mit seinen Leistungen auf. Der Nachweis erfolgt über eine Einkommensbescheinigung.

 

Hilft das Jobcenter auch bei der Arbeitssuche?

Das Jobcenter betreut und berät seine Kundinnen und Kunden gesamtheitlich. Nach der Leistungsbewilligung können z.B. Online-Termine bei den Beratern vereinbart werden, um berufliche Perspektiven zu erarbeiten.

 

Nach welchen Kriterien findet die Vermittlung in Arbeit statt?

Wir versuchen, den Kundenwünschen zu entsprechen. Wichtig sind Eignung und Vorkenntnisse. Eine entscheidende Rolle spielt auch die Frage, inwieweit die Kinderbetreuung organisiert werden kann.

Wichtig ist die Mobilität vor Ort, das Angebot am Arbeitsmarkt sowie die Anerkennung von Berufsabschlüssen, insbesondere in geregelten Berufen wie z.B. in der Pflege.

Wir informieren auch über Sprachkurse.

 

Bild: Thomas Wendrich, Leiter des Jobcenters in Traunstein

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