SATZUNGSRECHT/-CHECK - SEMINAR FÜR VEREINE
Rechtsanwalt Markus Laymann blickt auf eine mehr als 10-jährige Praxis als Referent und Rechtsberater für Vereine und Organisationen zurück. Vor Beginn seiner juristischen Tätigkeit war er in verantwortlichen Positionen in der ehrenamtlichen Jugend- und Vereinsarbeit u.a. auch als Vorstand des Kreisjugendrings Fürstenfeldbruck sowie als Betreuer von Gruppenfahrten tätig; er kennt daher neben den rechtlichen Anforderungen auch die konkreten Probleme in der täglichen Vereins- und Jugendarbeit aus eigener Erfahrung.
Rechtsanwalt Laymann empfiehlt die regelmäßige Aktualisierung von Vereinssatzungen. Er bietet dazu im Rahmen des Seminars eine individuelle Beratung von Vereinen zur Aktualität ihrer Satzungen an. Teilnehmende Organisationen können bereits vorab ihre aktuellen Satzungen vorlegen. Rechtsanwalt Laymann prüft diese und bietet Formulierungen an, die den zeitgemäßen rechtlichen Bestimmungen entsprechen. Zusätzlich werden die jeweiligen Anforderungen an wesentliche Inhalte wie z.B. Wahlen/Abstimmungen, Zahlungen an Vorstands-/Mitglieder gesondert in einem Vortrag dargestellt.
Ablauf:
Einsendung von Vereinssatzungen und konkreter Fragestellungen an den Referenten
Vortrag
Besprechung von Auffälligkeiten im Zusammenhang mit der Durchsicht der vorgelegten Satzung
Beantwortung von Teilnehmerfragen
Angebot des Referenten über die Veranstaltung hinaus Fragen per Email oder Telefon zu beantworten
Zielgruppe:
Vereinsvorstände, Geschäftsführer von Vereinen
Das Seminar beginnt um 09.00 Uhr und dauert 3 Stunden. Die Teilnehmerzahl ist auf max. 10 Vereine begrenzt. Es können allerdings auch zwei Vertreter eines Vereins teilnehmen. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist bis 05. März 2021 bei dem Leiter der Freiwilligenagentur Traunstein, Florian Seestaller, unter 0861/58-235 oder freiwilligenagenturtraunstein [dot] bayern erforderlich.