Das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene umfasst folgende Leistungen, die nur auf Antrag gewährt werden können:
- Übernahme der Kosten für Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen und für Ausflüge, Fahrten von Kindern einer Kindertageseinrichtung,
- Persönlicher Schulbedarf (Hinweis: für SGB XII- oder II-Bezieher wird diese Leistung ohne eigenen Antrag ausgezahlt),
- Schülerbeförderung,
- Notwendige Lernförderung,
- Zuschüsse für das Mittagessen an Schulen, Kindergärten und Kindertagespflege,
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z.B. für Vereinsbeiträge.
Weitere Informationen zum Bildungspaket.
Wichtiger Hinweis:
In der Regel ist eine Antragstellung vor Bezahlung der Aufwendungen erforderlich, da die Kosten im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen nachträglich nur im Ausnahmefall erstattet werden. Sollten Sie bisher wegen geringfügiger Einkommensüberschreitung keine Leistungen nach dem SGB XII oder SGB II erhalten haben und fallen Aufwendungen für Ihr Kind, z.B. einen Schulausflug an, kann dies im Einzelfall zu einem Anspruch führen.
Bürgergeld
Für Empfänger des Bürgergeldes ist das Jobcenter Traunstein zuständig.