Der Fachdienst Tagespflege ist für folgende Punkte zuständig:
- Gewinnung, Überprüfung, Auswahl sowie Vermittlung von Tagespflegeeltern,
- Erteilung einer Pflegeerlaubnis,
- Beratung der Tagespflegeeltern und Personensorgeberechtigten (dazu gehören pädagogische, finanzielle sowie haftungs- und versicherungsrechtliche Fragen),
- Information über potentielle Kostenheranziehung,
- Sicherstellung einer Ersatzbetreuung.