Fahrzeuge, die hinsichtlich ihrer Maße (Länge, Höhe, Breite) und Gewichte (zulässige Gesamtmasse, Achslasten) von den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungs-Ordnung nach oben hin abweichen (Großraum- und Schwerverkehr), brauchen zum Betrieb auf öffentlichen Straßen eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO.
Allgemeine Informationen zu Großraum- und Schwertransporte finden Sie unter Regierung der Oberpfalz.
Bundeseinheitliches Verfahrensmanagement
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