Die Gutachterausschüsse wurden 1960 als neutrale, selbstständige und unabhängige Institutionen eingerichtet. In Bayern sind die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse bei den Landkreisen angesiedelt. Aufgabe der Gutachterausschüsse ist es, für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen.
Arbeitsgrundlage der Gutachterausschüsse ist die Kaufpreissammlung. Hierfür erhalten die Gutachterausschüsse gemäß Baugesetzbuch sämtliche Notariatsverträge über Grundstückstransaktionen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Diese werden gesammelt und anonymisiert ausgewertet. Diese Daten dienen sowohl der breiten Öffentlichkeit als auch sämtlichen am Immobilienmarkt tätigen Institutionen und Personengruppen.
Unsere Aufgaben:
Führung einer Kaufpreissammlung: Der Gutachterausschuss führt eine Kaufpreissammlung. Datenbasis sind die von den Notariaten an die Gutachterausschüsse übermittelten Kaufverträge.
Ableitung von Bodenrichtwerten: Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte in €/m², die für eine Mehrzahl vergleichbarer unbebauter Grundstücke in einer Zone bestimmt werden. Bodenrichtwerte werden im zweijährigen Rhythmus zum Anfang eines jeden geraden Jahres bestimmt. Hierzu erfolgt eine umfassende Auswertung der Daten aus der Kaufpreissammlung. Bodenrichtwerte siehe „Bodenrichtwertkarte“ und „Marktberichte und sonstige Auswertungen“
Erstellung von Marktberichten für unbebaute, bebaute sowie land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
Ableitung sonstiger für die Wertermittlung erforderlichen Daten: hierbei handelt es sich um für die Wertermittlung benötigte Parameter wie Sachwertfaktoren, Liegenschaftszinssätze, Vergleichsfaktoren oder Indexreihen
Erstattung von Gutachten: Auf Antrag erstattet der Gutachterausschuss Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken.