Das Aufgabengebiet der Kfz-Zulassungsstelle gliedert sich in:
- Neuzulassung (fabrikneu), Umschreibung, Wiederzulassung, Tageszulassung und Abmeldung von Fahrzeugen
- Ausstellung und Änderungen (Halterdaten/Adresse) der Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief)
- Wunschkennzeichen-Reservierung
- Auskünfte über Halterdaten und Versicherungsdaten
- Info für ukrainische Fahrzeuge: Antrag für Ausnahmegenehmigung zum Führen von ukrainischen Fahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland bis 31.03.2024
Diese Serviceleistungen der Kfz-Zulassungsbehörde in Traunstein sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Außerdem können Zulassungen auch über die Zulassungsdienste erfolgen. Für Privatpersonen und auch für juristische Personen besteht ab sofort die Möglichkeit das Online-Kfz-Zulassungsverfahren „i-Kfz“ zu nutzen.
i-Kfz Online-Zulassungsverfahren
Durch das Projekt „i-Kfz“ (internetbasierte Fahrzeugzulassung) können Sie folgende Zulassungsvorgänge <<<hier>>> online und bequem in nur wenigen Minuten selbst durchführen:
- Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs
- Wiederzulassung eines Fahrzeugs
- Umschreibung (mit Halter- und/oder Wohnsitzwechsel)
- Außerbetriebsetzung (Abmeldung)
- Adressänderung
- Tageszulassung (nur für Neuzulassungen)
Was wird für die Online-Vorgänge benötigt?
Für eine Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Tageszulassung benötigen Sie Folgendes:
- Personalausweis (nPA), eID-Karte oder elektronischer Aufentahaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphine mit kostenloser „AusweisApp2“ oder via Kartenlesegerät
- BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung
- IBAN
- Gültige elektr. Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Fahrzeugschein (ab 01.01.2015)
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Fahrzeugbrief (ab 01.01.2018)
- ggf. Stempelplaketten mit Sicherheitscode (bei Kennzeichenzuteilung ab 02.01.2015)
Für die Außerbetriebsetzung (Abmeldung) benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ab 01.01.2015)
- Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (ab 01.01.2015) - hierfür ist keine Registrierung notwendig
Weitere Informationen zum Online-Zulassungsverfahren finden Sie hier. Hier finden Sie auch Informationen zur Großkundenschnittstelle für juristische Personen.
Zulassung vor Ort (nur mit vorheriger Terminvereinbarung)
Sie können auch direkt bei der Kfz-Zulassungsstelle in der Kotzinger Str. 6 in Traunstein Ihre Zulassungsvorgänge erledigen.
Online-Terminbuchung:
Bitte vereinbaren Sie über das Online-Buchungssystem einen Termin für Ihren Besuch in der Kfz-Zulassungsstelle.
- Je Termin sind maximal zwei Zulassungsvorgänge möglich.
- Bitte alle notwendigen Unterlagen zum Termin mitbringen (siehe Punkt Welche Unterlagen benötige ich?)
- Bei Verspätungen oder unvollständigen Unterlagen ist ein neuer Termin notwendig.
Im Rahmen der eingeführten erweiterten Zuständigkeit ist auch die Zulassung von Kfz-Kennzeichen anderer Landkreise (BGL, AÖ, Bad Tölz, FFB, GAP, MB, MÜ, RO Stadt/Land, STA, München Land) bei der Zulassungsstelle Traunstein möglich.
Ablauf in der Kfz-Zulassungsstelle:
- Kunden mit Terminreservierung werden gebeten, sich fünf Minuten vor dem gebuchten Termin in den Wartebereich der Kfz-Zulassungsbehörde zu begeben. Dort werden Sie zum entsprechenden Zeitpunkt mit der Terminnummer mittels Bildschirme aufgerufen. Ein separates „Einchecken“ oder Anmeldung am Informationsschalter ist nicht erforderlich. Ihr Termin ist bereits aktiviert.
- Bitte gehen Sie zu der angezeigten Schalternummer. Ihr Vorgang wird dort von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter bearbeitet. Hier erhalten Sie bei Bedarf auch ergänzende Informationen zum weiteren Ablauf. Nach Abschluss des Zulassungsvorgangs erhalten Sie eine Kassenkarte zur Begleichung der angefallenen Gebühren. Diese bezahlen Sie bitte an einem der beiden Kassenautomaten im Wartebereich der Zulassungsstelle. Es stehen Ihnen verschiedene Bezahlmöglichkeiten zur Verfügung (z. B. Bar, EC/DEBIT-Karte, Handyzahlung etc.).
- Anschließend lassen Sie sich (falls erforderlich) bei den umliegenden Schilderdiensten Ihre Kennzeichen anfertigen.
- Ihre Fahrzeugunterlagen erhalten Sie dann nach Fertigstellung des Zulassungsvorgangs und nach Ihrer Rückkehr am Ausgabeschalter auf der rechten Seite. Dort werden auch die Siegel auf den Kennzeichen angebracht. Bitte auch hier die Aufrufnummer auf den Bildschirmen beachten und Ihren Quittungsbeleg bereithalten.
Gerne können Sie sich auch jederzeit an den Informationsschalter (zwischen den beiden Kassenautomaten) wenden.
Welche Unterlagen benötige ich?
- Grundsätzliche Hinweise
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Sollte der Halter die Zulassung nicht persönlich durchführen können, ist grundsätzlich eine Vollmacht im Original mit Unterschrift und Ausweis vorzulegen. Auch der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.
Das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer muss grundsätzlich vom Halter unterschrieben sein, auch wenn der Zahler abweicht. Auch wenn eine Steuerbefreiung beantragt wird, muss das SEPA-Lastschriftmandat bei jedem Zulassungsvorgang ausgefüllt beiliegen.
Bestehen offene Forderungen gegenüber dem Hauptzollamt (KfZ-Steuer) oder dem Landratsamt, kann keine Zulassung erfolgen. Rückstände gegenüber dem Landratsamt können Sie bei der Kreiskasse (Tel. +49 861 58-465) erfragen.
Hauptuntersuchungs- und Sicherheitsprüfungsberichte sowie alle Gutachten vom Sachverständigen und den technischen Prüfstellen müssen im Original vorgelegt werden. Gutachten nach §19/2 StVZO, §21 StVZO und §13 EG-FGV dürfen nicht älter als 18 Monate sein.
Fahrzeuge wie Kraftomnibusse, Kfz mit mehr als 8 Fahrgastplätzen und LKW, die ein Gesamtgewicht größer 7,5 t haben, müssen eine gültige Sicherheitsprüfung nachweisen. Ebenso Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 10 t.
Kfz-Kennzeichen:
Bitte lassen Sie die Kfz-Kennzeichen nicht vorab anfertigen, sondern erst nach Vorlage der zur Anmeldung Ihres Fahrzeugs benötigten Unterlagen. Wir weisen darauf hin, dass auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens kein Rechtsanspruch besteht.
Zum Anfertigen der Kfz-Kennzeichen finden Sie neben der Kfz- Zulassungsbehörde im Umkreis von 50 Meter nachfolgend aufgelistete Schilderdienste:Finanzierte Fahrzeugbriefe:
Bitte fragen Sie zuerst in der Zulassungsstelle nach, bevor Sie den Fahrzeugbrief bei der Finanzierungsbank anfordern.Zulassung auf Einzelfirma / GbR:
Eine Gewerbeanmeldung mit Ausweiskopie muss vorgelegt werden. Bei einer GbR kann die Zulassung nur auf einen Gesellschafter erfolgen. Alle anderen Teilhaber müssen Ihr Einverständnis erklären (mit Ausweiskopie).Zulassung auf Firma:
Bei Zulassung auf eine Firma wird der Handelsregisterauszug und Ausweiskopie des Zeichnungsberechtigten benötigt.Ausländische Mitbürger:
Ausländische Mitbürger haben einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Aufenthaltsgenehmigung und eine Meldebestätigung bzw. den Aufenthaltstitel vorzulegen.Minderjährige:
Bei Zulassung auf einen Minderjährigen muss immer auch eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Ausweise vorgelegt werden.
Eine Zulassung auf einen Minderjährigen ist grundsätzlich nur bei Schwerbehinderung möglich oder unter Vorlage der jeweiligen Fahrerlaubnis (Kleinkraftrad – TÜV-Bescheinigung, Leichtkraftrad – Scheckkartenführerschein, 17-Jährige – rosa Prüfbescheinigung), auch in Kopie.Erweiterte Zuständigkeit:
Im Zuge der sogenannten erweiterten Zuständigkeit ist es möglich, auch für die Landkreise Berchtesgadener Land, Mühldorf, Miesbach, Bad Tölz, Starnberg, Garmisch-Partenkirchen, München, Fürstenfeldbruck, Altötting sowie für den Landkreis und die Stadt Rosenheim Fahrzeuganmeldungen, -abmeldungen und Änderungen durchzuführen. - Neuzulassung
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- Zulassungsbescheinigung Teil II
- CoC bzw. EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- eVB-Nr. von der Versicherung
- ggf. Vollmacht im Original
- Personalausweis oder Reisepass
- Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung
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- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung im Original
- Amtliche Kennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- eVB-Nr. von der Versicherung
- ggf. Vollmacht im Original
- Personalausweis oder Reisepass
- Umzug innerhalb des Landkreises, Eheschließung oder Namensänderung
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- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung im Original
- ggf. Vollmacht im Original
- Personalausweis oder Reisepass
- evtl. Heiratsurkunde
- Umschreibung eines innerhalb und außerhalb des Landkreises gekauften Fahrzeugs
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- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung im Original
- Amtliche Kennzeichen, (bei Kauf außerhalb des Landkreises oder falls das Kennzeichen gewechselt werden soll)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- eVB-Nr. von der Versicherung
- ggf. Vollmacht im Original
- Personalausweis oder Reisepass
- Umschreibung eines Fahrzeugs aus einem anderen Landkreis, jedoch mit Kennzeichenbeibehalt, wenn Halter und Fahrzeug gleich bleibt und Fahrzeug noch zugelassen ist
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- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung im Original
- eVB-Nr. von der Versicherung
- ggf. Vollmacht im Original
- Personalausweis oder Reisepass
Hinweis: Ein Kennzeichenbeibehalt bei Wohnsitzwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk ist bundesweit ab dem 01.01.2015 möglich. Die Ummeldepflicht bleibt weiter bestehen!
- Zulassung eines Fahrzeugs aus dem Ausland
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Grundsätzlich:
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- eVB-Nr. von der Versicherung
- ggf. Vollmacht im Original
- Personalausweis oder Reisepass
Bei Neuzulassung:
- CoC-Papier oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- Original-Rechnung oder –Kaufvertrag
- Bestätigung vom Hersteller oder Importeur, dass noch keine Fahrzeugpapiere vorhanden sind
- Nachweis über die Überprüfung der Fahrzeug-Identifikations-Nummer (FIN) vom Hersteller, vom Autohaus oder von einem amtlich anerkannten Sachverständigen, wahlweise kann das Fahrzeug auch vorgefahren werden.
Bei Gebrauchtwagen:
- Original ausländische Fahrzeugpapiere
- CoC-Papier oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung bzw. Gutachten nach § 21 StVZO
- Rechnung oder Kaufvertrag im Original
- Ausländische Kennzeichen (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
Aus Drittstaaten:
- zusätzlich Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- Gutachten nach § 21 StVZO
- Außerbetriebsetzung
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- Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
- Amtliche Kennzeichen
- Ausfuhrkennzeichen
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- Ausweisdokumente
- bei ausländischen Firmen - beglaubigter Firmennachweis von einer deutschen Botschaft / Konsulat im jeweiligen Land
- ggf. Vollmacht im Original
- Versicherungsdoppelkarte für Ausfuhrkennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer bzw. Einzahlungsbeleg vom Hauptzollamt
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- gültige Hauptuntersuchung im Original
- amtliche Kennzeichen, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist
Hinweis: Das Fahrzeug muss vorgefahren werden!
- Kurzzeitkennzeichen
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- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung im Original
- eVB-Nr. von der Versicherung für Kurzzeitkennzeichen
- ggf. Rechnung oder Kaufvertrag bzw. Bestätigung über Kaufinteresse
- ggf. Vollmacht im Original
- Personalausweis oder Reisepass
Hinweis: Das Fahrzeug muss außer Betrieb gesetzt sein!
- Technische Änderung (Eintragungen)
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- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung im Original
- Gutachten vom amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ etc) im Original
- evtl. Amtliche Kennzeichen (z.B. bei H-Zulassung)
- evtl. eVB-Nr. von der Versicherung, z.B. bei Änderung der Fahrzeugart
- ggf. Vollmacht im Original
- Personalausweis oder Reisepass
- Kennzeichennachstempelung
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- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung im Original
- Amtliche Kennzeichen
- ggf. Vollmacht im Original
- Personalausweis oder Reisepass
- Verlust oder Diebstahl
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Des Fahrzeugscheins:
- Verlusterklärung vom Halter unterschrieben
- oder Diebstahlanzeige von der Polizei
- Fahrzeugbrief
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung im Original
- ggf. Vollmacht im Original
- Personalausweis oder Reisepass
Der Zulassungsbescheinigung Teil I:
- Eidesstattliche Versicherung - abgegeben bei einem Notar oder bei uns vor Ort - von demjenigen, der die Zulassungsbescheinigung Teil I verloren hat
- oder Diebstahlanzeige von der Polizei
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung im Original
- ggf. Vollmacht im Original
- Personalausweis oder Reisepass
Der Zulassungsbescheinigung Teil II:
- Eidesstattliche Versicherung - abgegeben bei einem Notar oder bei uns vor Ort - von demjenigen, der die Zulassungsbescheinigung Teil II verloren hat
- oder Diebstahlanzeige von der Polizei
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung im Original
- ggf. Vollmacht im Original
- Personalausweis oder Reisepass
Des amtlichen Kennzeichens:
- Verlusterklärung oder Diebstahlanzeige von der Polizei
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung im Original
- evtl. verbliebenes Kennzeichen
- ggf. Vollmacht im Original
- Personalausweis oder Reisepass
Der Betriebserlaubnis:
- Verlusterklärung oder Diebstahlanzeige von der Polizei
- ggf. Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
- ggf. Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung im Original
- ggf. Vollmacht im Original
- Personalausweis oder Reisepass