Die Kreiskasse ist für folgende Punkte zuständig:
- Abwicklung des baren und unbaren Zahlungsverkehrs (Annahme von Einzahlungen, Leistung von Ausgaben),
- Buchführung einschließlich Belegsammlung,
- Mahn- und Vollstreckungswesen.
Für die den Zahlungsaufforderungen (Mahnungen) zugrunde liegenden Berechnungen/Amtshandlungen sind die jeweiligen Mitarbeiter der Sachgebiete zuständig. Auch Stundungsanträge sind an das jeweilige Sachgebiet zu stellen.