Die Liegenschaftsverwaltung ist für den Erwerb und die Veräußerung von kreiseigenen Grundstücken zuständig. Sie ist auch für die Bearbeitung von Grunddienstbarkeiten und anderen grundstücksbezogenen Rechten, die den Landkreis betreffen, verantwortlich. Außerdem verwaltet sie die unbebauten kreiseigenen Grundstücke, wie zum Beispiel landwirtschaftliche Flächen, Forstflächen und Moorflächen. Sie ist daher auch Ansprechpartner für die Verpachtung von kreiseigenen Flächen.