Wer Personenverkehr im Gelegenheitsverkehr betreiben will, bedarf der Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG).
Für die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen in Taxen oder Mietwagen bzw. Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen mit Kraftomnibussen und Pkws ist neben einer zusätzlichen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich.
Erteilung eines Taxischeins: hier ist eine Ortskenntnisprüfung abzulegen (Kosten 50,00 € + Kosten für jede Wiederholung 20,00 € bei Nichtbestehen der Prüfung)
Für Bewerber um eine Taxikonzession für die Stadt Traunstein besteht derzeit eine Warteliste.