Weitere Hinweise

Für neuzugewanderte Kinder ist ein zweistufiges Verfahren zur Schulanmeldung erforderlich.

Schritt 1: Behördliche Registrierung (Voraussetzung)

Voraussetzung für die Meldung an der Schule ist eine behördliche Registrierung sowohl beim Einwohnermeldeamt als auch beim Ausländeramt.

Ausländeramt (Kreiswehrersatzamt):

  • Adresse: Vonfichtstr. 5, 83278 Traunstein

  • Zeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr (ohne Termin möglich).

Mitzubringende Dokumente:

  • Gültiger Reisepass, Personalausweis (ID-Card), ukrainischer Inlandspass oder Geburtsurkunde.

  • Meldebescheinigung (kann nachgereicht werden).

  • Wohnanschrift (bitte Briefkasten beschriften).

  • Personalien des Vermieters und Mietvertrag (falls vorhanden).

Hinweis: Die Ausländerbehörde weist aufgrund des großen Andrangs auf mögliche Wartezeiten hin. Eine Terminvereinbarung ist derzeit nicht möglich.

Schritt 2: Meldung an der Schule

Erst im Anschluss an die behördliche Registrierung können die Kinder an der Schule gemeldet werden.

Anträge & Formulare

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