Weitere Hinweise
Für neuzugewanderte Kinder ist ein zweistufiges Verfahren zur Schulanmeldung erforderlich.
Schritt 1: Behördliche Registrierung (Voraussetzung)
Voraussetzung für die Meldung an der Schule ist eine behördliche Registrierung sowohl beim Einwohnermeldeamt als auch beim Ausländeramt.
Ausländeramt (Kreiswehrersatzamt):
Adresse: Vonfichtstr. 5, 83278 Traunstein
Zeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr (ohne Termin möglich).
Mitzubringende Dokumente:
Gültiger Reisepass, Personalausweis (ID-Card), ukrainischer Inlandspass oder Geburtsurkunde.
Meldebescheinigung (kann nachgereicht werden).
Wohnanschrift (bitte Briefkasten beschriften).
Personalien des Vermieters und Mietvertrag (falls vorhanden).
Hinweis: Die Ausländerbehörde weist aufgrund des großen Andrangs auf mögliche Wartezeiten hin. Eine Terminvereinbarung ist derzeit nicht möglich.
Schritt 2: Meldung an der Schule
Erst im Anschluss an die behördliche Registrierung können die Kinder an der Schule gemeldet werden.
Anträge & Formulare