Vorgehen bei der Schulanmeldung:
Voraussetzung für den Schulbesuch ist eine behördliche Registrierung
- beim Einwohnermeldeamt
UND
- beim Ausländeramt im Kreiswehrersatzamt (Vonfichtstr. 5, 83278 Traunstein von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr möglich), dies ist ohne Termin möglich.
Mitzubringen sind:
- gültiger Reisepass oder Personalausweis (ID-Card), ukrainischer Inlandspass, Geburtsurkunde
- Meldebescheinigung (diese kann nachgereicht werden)
- Wohnanschrift (bitte Briefkasten beschriften)
- Personalien des Vermieters und Mietvertrag (wenn vorhanden)
Die Ausländerbehörde weist darauf hin, dass wegen des großen Andrangs zur Zeit keine Terminvereinbarungen möglich sind und dass es zu Wartezeiten kommen kann.
Erst im Anschluss daran können die Kinder an der Schule gemeldet werden und von dort entweder in eine Willkommensgruppe vermittelt oder unter Umständen auch in einer Regelklasse beschult werden.
Das Staatliche Schulamt ist für alle Angelegenheiten der 54 Grund- und Mittelschulen im Landkreis Traunstein zuständig. Es hat in diesem Bereich die Schulaufsicht, die Dienstaufsicht über die staatlichen Lehrer und weist die Schülerinnen und Schüler innerhalb der Pflichtschulen zu. Diese Fach- und Dienstaufsicht nehmen die Schulräte wahr.
Schulpsychologische Beratungsstelle
Die schulpsychologische Beratungsstelle mit Frau Susanne Pleyer und Susanne Lenger (Zuständigkeiten) finden Sie im Gebäude des Landratsamts, Papst-Benedikt-XVI.-Platz in Traunstein.
Datenschutzbeauftragter
Der Datenschutzbeauftragte ist zuständig für datenschutzrechtliche Fragen im Bereich Grundschulen, Mittelschulen und der staatlichen Förderschulen.
Herr Roman Orben
E-Mail: roman.orben@ms-trostberg.de
Tel: 08621-801700