Das Aufgabengebiet gliedert sich in:
- Beratung bei Fragen zu den Anforderungen an die Herstellung von Lebensmittel tierischer Herkunft (Rotfleisch, Geflügelfleisch, Wild, Milch, Fisch, Ei, Honig)
- Beratung bei Fragen zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Beratung von Lebensmittelbetrieben bei der Registrierung als Lebensmittelunternehmer und bei der Beantragung einer EU-Zulassung
- Beratung von Lebensmittelbetrieben bei Sanierungsmaßnahmen
- Risikoorientierte und unangekündigte Überprüfung der Einhaltung von lebensmittelrechtlichen Vorgaben in Lebensmittelbetrieben
- Risikoorientierte Überwachung des Tierschutzes bei der Schlachtung in Schlachtbetrieben
- Bearbeitung von Anträgen zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur Reduktion der Probenahmehäufigkeit bei der Herstellung von Hackfleisch, Fleischzubereitungen sowie Geflügelschlachtkörpern und Geflügelfleisch
- Bearbeitung von Anträgen zur Genehmigung von Warmfleischtransporten
- Bearbeitung von Anträgen zur Genehmigungen für die Schlachtung im Herkunftsbetrieb
- Bearbeitung von Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz
- BSE-Testüberwachung