Das Aufgabengebiet gliedert sich in:
- Führen von Vormundschaften, Pflegschaften Aufgaben eines gesetzlichen Vertreters,
- Vollzug des Jugendschutzgesetzes (JuSchG): Erteilung von Bußgeldbescheiden,
- Rechtliche Kindergartenaufsicht,
- Förderung nach dem BayKiBiG,
- Beratung und Aufsicht der Kindertagesstätten,
- Zuwendung an freie Träger (Bearbeitung von Zuschussanträgen).