Das Aufgabengebiet gliedert sich in:
- Führen von Vormundschaften (vollständige gesetzliche Vertretung des Kindes, wenn die elterliche Sorge nicht ausgeübt werden kann)
- Führen von Pflegschaften (enthält nur Teile der gesetzlichen Vertretung des Kindes oder der elterlichen Sorge)
- Zuwendung an freie Träger (Bearbeitung von Zuschussanträgen)