Begleitung vor Gericht: Vermittlung zwischen Justiz und Jugendhilfe.
Wenn Jugendliche oder Heranwachsende mit dem Gesetz in Konflikt geraten, steht die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) beratend zur Seite. Sie begleitet das gesamte Verfahren – von der Anzeige bis zur Gerichtsverhandlung und darüber hinaus.
Dabei nimmt der Fachdienst eine neutrale Vermittlerrolle ein:
Für die Betroffenen: Die Fachkräfte erklären jungen Menschen und ihren Eltern die rechtlichen Abläufe und verdeutlichen die möglichen Folgen der Straftat.
Für das Gericht: Dem Jugendgericht wird die persönliche Lebenssituation, der familiäre Hintergrund und die Entwicklung des jungen Menschen nähergebracht.
Pädagogik vor Strafe – Diese Hintergrundinformationen sind entscheidend, damit das Gericht eine Maßnahme finden kann, die nicht nur bestraft, sondern vor allem erzieherisch wirkt und dem jungen Menschen hilft, künftig straffrei zu bleiben.
Die konkreten Aufgaben:
Teilnahme an Gerichtsverhandlungen: Die JuHiS bringt die sozialpädagogische Sichtweise in den Prozess ein.
Überwachung von Weisungen: Werden Auflagen erteilt (z. B. Arbeitsstunden oder soziale Trainingskurse), überwacht die Jugendhilfe deren Erfüllung und unterstützt bei der Umsetzung.