Gesetzliche Vertretung und Schutz für Kinder und Jugendliche.
Wenn Eltern die elterliche Sorge nicht ausüben können, übernimmt das Amt für Kinder, Jugend und Familie die gesetzliche Vertretung des Kindes oder Jugendlichen.
Das Aufgabengebiet gliedert sich in:
Vormundschaften: Hierbei wird die vollständige gesetzliche Vertretung des Kindes übernommen. Der Vormund tritt in die vollen Rechte und Pflichten der elterlichen Sorge ein.
Pflegschaften: Diese enthalten nur Teile der gesetzlichen Vertretung des Kindes oder Teile der elterlichen Sorge.
Zuwendungen an freie Träger
Die Fachstelle bearbeitet außerdem Zuschussanträge von freien Trägern, die im Bereich der Vormundschaften und Pflegschaften tätig sind.