Rechtliche Betreuung, Vorsorge und Unterstützung
Die Betreuungsstelle ist eine zentrale Anlaufstelle für Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, sowie für ehrenamtliche und berufsmäßige Betreuer und Bevollmächtigte.
Aufgabengebiete und Beratung – Die Betreuungsstelle ist für folgende Kernaufgaben zuständig:
Aufklärung und Beratung über die rechtliche Betreuung.
Aufklärung und Beratung über Vorsorgemöglichkeiten wie die Betreuungsverfügung, Vollmacht und Patientenverfügung.
Hinweis: Vorsorgeangelegenheiten können im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden.Öffentliche Beglaubigung der Unterschrift auf der Vollmacht.
Unterstützung der rechtlichen Betreuer und der Bevollmächtigten.
Einführung und Fortbildung von rechtlichen Betreuern und Bevollmächtigten.
Gerichtliche Verfahren und Initiative – Die Betreuungsstelle unterstützt das Betreuungsgericht und nimmt hoheitliche Aufgaben wahr:
Sachverhaltsaufklärung: Unterstützung des Betreuungsgerichts durch die Aufklärung des Sachverhalts.
Betreuervorschlag: Prüfung der Eignung und Vorschlag eines geeigneten Betreuers.
Gewinnung: Gewinnung geeigneter ehrenamtlicher und berufsmäßiger Betreuer.
Beteiligung: Beteiligung an Betreuungs- und Unterbringungsverfahren.
Initiativrecht: Recht zur Beantragung (Initiativrecht) der Bestellung eines Betreuers.
Vollzugshilfe: Vollzugshilfe bei betreuungsrechtlichen Unterbringungs- und Vorführungsbeschlüssen.
Gremien und Vereinsförderung – Die Betreuungsstelle setzt sich für die Belange betreuungsbedürftiger Menschen ein:
Gremienarbeit: Förderung der Belange der betreuungsbedürftigen Menschen.
Förderung von Betreuungsvereinen.
Führung von Betreuungen und Verfahrenspflegschaften durch Behördenmitarbeiter.
Weitere Informationen sind auf der Homepage des Betreuungsvereins Traunstein e.V. zu finden.