Qualitätsentwicklung und Aufsicht
Die Hauptaufgabe der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) ist der Schutz der Würde und der Interessen der Bewohner in ambulanten und stationären Wohnformen. Grundlage der Tätigkeit ist das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG).
Aufgaben und Teamstruktur
Zur bestmöglichen Erfüllung dieser Schutz- und Aufsichtsfunktion arbeitet ein Multiprofessionelles Team (MPT). Dieses Team berät und überwacht die Einrichtungen, die Mitarbeiter, die Bewohner und deren Angehörige bzw. Betreuer sowie die Bewohnervertretungen.
Das MPT setzt sich zusammen aus:
Ärzten
Pflegefachkräften
Sozialpädagogen
Verwaltungsmitarbeitern
Aufsicht und Überprüfung
Jede Einrichtung wird in der Regel mindestens einmal im Jahr unangemeldet durch das MPT überprüft, um die Einhaltung der gesetzlichen Qualitätsanforderungen sicherzustellen. Bei Beschwerden oder festgestellten Qualitätsmängeln erfolgen zusätzlich unangemeldete Kontrollen.
Zuständigkeit im Landkreis Traunstein (Stand 01.01.2026)
Die FQA im Landkreis Traunstein ist für eine Vielzahl unterschiedlicher Wohnformen und Einrichtungen zuständig:
22 stationäre Einrichtungen für ältere Menschen mit 1857 Plätzen
18 stationäre Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung mit 600 Plätzen
4 ambulante Wohngemeinschaften für ältere Menschen mit 44 Plätzen
3 ambulante Wohngemeinschaften der Intensivpflege mit 23 Plätzen
8 betreute Wohngruppen für Menschen mit Behinderung mit 66 Plätzen
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen
Angebote und Einrichtungen im Landkreis