Konfliktvermeidung und Erhalt des streng geschützten Nagers
Der Biber (Castor fiber), im 19. Jahrhundert in weiten Teilen Europas ausgerottet, kommt durch Wiederansiedelungsprojekte heute wieder flächendeckend im Landkreis Traunstein vor. Er ist eine nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Tierart.
Biber-Lebensräume sind artenreiche Biotope, die zahlreichen Tierarten wie Fledermäusen, Eisvögeln und Amphibien zugutekommen. Zudem schafft der Biber Retentionsräume und bindet klimaschädliches CO2. Schwerpunktgebiete im Landkreis sind Flussauen, Moorgebiete und Seen.
Strenger Schutzstatus
Es ist verboten, dem Biber nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzten oder zu töten. Auch eine erhebliche Störung – einschließlich der Zerstörung von Biberburgen und -dämmen – ist untersagt.
Das Bayerische Bibermanagement
Ziel des Managements ist es, den günstigen Erhaltungszustand des Bibers zu sichern und gleichzeitig schadensbedingte Konflikte mit dem Menschen zu verhindern bzw. zu minimieren.
Das Management stützt sich auf vier Säulen:
Beratung: Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten bei Konflikten, Durchführung von Vorträgen und Exkursionen.
Prävention: Förderprogramme und Maßnahmen wie Einzelbaumschutz, E-Zäune und Dammdrainagen.
Schadensausgleich: Ausgleich von Biberschäden in der erwerbsmäßigen Land-, Forst- und Teichwirtschaft.
Zugriffmaßnahmen: Ausnahmegenehmigungen für Dammbeseitigungen oder für einen Abfang als letztes Mittel bei gravierenden Problemen und Schäden.
Problemfall Biber
Sollten aufgrund von Biberaktivitäten auf Ihrem Grundstück Probleme entstehen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner. Gemeinsam mit den ehrenamtlichen Biber-Beratern wird versucht, eine Lösung vor Ort zu finden.
Anträge und Merkblätter
Anträge
Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Abfang von Biber