Schutz seltener Lebensräume und systematische Erfassung der Naturlandschaft
Gesetzlich geschützte Biotope
Ökologisch wertvolle und selten gewordene Lebensräume sind nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Art. 23 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) geschützt.
Beispiele für geschützte Biotope:
Moore, Sümpfe, Quellen und Röhrichte.
Nasswiesen, Trocken- und Magerstandorte.
Naturnahe Gewässer, Verlandungsbereiche sowie Sumpf- und Auwälder.
Artenreiche Wiesen und extensiv genutzte Obstwiesen.
Verbote: In diesen gesetzlich geschützten Biotopen sind alle Maßnahmen verboten, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen können. Dazu zählen beispielsweise Abgrabungen, Drainagen, Aufforstungen oder die Errichtung baulicher Anlagen.
Ausnahmen: In begründeten Fällen kann die Naturschutzbehörde des Landratsamts Ausnahmegenehmigungen erteilen.
Klärung: Zur Klärung, ob eine Fläche den Schutzstatus eines gesetzlich geschützten Biotops besitzt, ist eine Kontaktaufnahme mit der Naturschutzbehörde im Landratsamt erforderlich.
Biotopkartierung
Die Biotopkartierung ist die systematische Erfassung und Beschreibung von Lebensräumen, die bayernweit nach methodisch einheitlichen Vorgaben des Landesamtes für Umwelt (LfU) durchgeführt wird.
Ziel: Eine Inventarisierung der Landschaft nach naturschutzfachlichen Gesichtspunkten.
Inhalt: Die im Gelände erfassten Biotope werden flächenmäßig in Karten dargestellt und mit detaillierten Beschreibungen sowie Artenlisten hinterlegt. (Im Gegensatz dazu werden Tierfundorte in der Artenschutzkartierung – ASK – erfasst).
Funktion: Die Kartierung dient als wesentliche Planungs- und Beurteilungsgrundlage für Behörden, Planungsbüros und die Politik.
Rechtliche Wirkung: Die Biotopkartierung selbst besitzt keine direkten rechtlichen Wirkungen. Entscheidend ist, ob das Biotop die Kriterien der gesetzlich geschützten Biotope erfüllt. Dieser Schutz gilt unabhängig davon, ob die Fläche bereits in der Kartierung erfasst wurde oder nicht.
Einsichtnahme: Für jeden Bürger sind die Inhalte der Biotopkartierung im Programm Fis-Natur einsehbar.