Zentrale Steuerung der Finanzen, Buchhaltung und Zahlungsabwicklung
Das Sachgebiet Personal und Finanzen verantwortet die gesamte finanzielle Steuerung des Landkreises Traunstein. Die Aufgaben teilen sich in die strategische Haushaltsplanung, die buchhalterische Erfassung aller Geschäftsvorfälle und die operative Abwicklung des Zahlungsverkehrs auf.
Kreisfinanzverwaltung - Planung und Steuerung
Die Kreisfinanzverwaltung ist für die Aufstellung und Abwicklung des Kreishaushalts zuständig. Hier werden die finanziellen Weichen für die Zukunft gestellt.
Haushaltsplanung: Aufstellung des Haushaltsplanes des Landkreises Traunstein sowie die Finanz- und Investitionsplanung für die kommenden Jahre.
Controlling: Überwachung des Haushaltsvollzugs und Erstellen der Haushaltsrechnung nach Ablauf eines Kalenderjahres.
Vermögen & Schulden: Verwaltung der Vermögenswirtschaft und Schuldenverwaltung.
Versicherung: Organisation des Versicherungswesens des Landkreises (ausgenommen Gebäudeversicherung).
Zentrale Buchhaltungsstelle - Erfassung und Prüfung
Die zentrale Buchhaltung sorgt für die ordnungsgemäße Dokumentation aller finanziellen Vorgänge und die Einhaltung rechtlicher Standards.
Buchführung: Ordnungsgemäße Erfassung aller Geschäftsvorfälle.
Rechnungsmanagement: Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung (Überwachung offener Rechnungen und Zahlungsverkehr).
Anlagen: Verwaltung und Abschreibung des Anlagevermögens (Anlagenbuchhaltung).
Compliance: Sicherstellung der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben im Finanzwesen.
Kreiskasse - Zahlungsverkehr und Vollstreckung
Die Kreiskasse fungiert als zentrale Zahlstelle und führt die tatsächlichen Geldbewegungen aus.
Zahlungsverkehr: Abwicklung des baren und unbaren Zahlungsverkehrs (Annahme von Einzahlungen, Leistung von Ausgaben).
Belegwesen: Buchführung einschließlich der Belegsammlung.
Forderungsmanagement: Durchführung des Mahn- und Vollstreckungswesens.
Wichtiger Hinweis zu Mahnungen und Stundungen: Für die den Zahlungsaufforderungen (Mahnungen) zugrunde liegenden Berechnungen sind die Mitarbeiter der jeweiligen Fachbereiche zuständig. Auch Stundungsanträge sind direkt an das jeweils zuständige Sachgebiet zu richten, das den Gebührenbescheid erstellt hat.