Antragstellung und Gebühren

Die Antragstellung ist vollständig, mit Originalunterschrift und den erforderlichen Unterlagen per Post, E-Mail oder persönlich einzureichen.

  • Gebühren: Die Antragstellung ist gebührenpflichtig (70 € bis 250 €).

  • Nutzungsgebühren: Bei Genehmigung von Elektrobooten, Verbrennungsmotorbooten und gewerblich genutzten Fahrzeugen sind zusätzlich jährliche Nutzungsgebühren (abhängig von der Motorleistung) an die Bayerische Verwaltung der Schlösser und Seen zu entrichten.

Wichtige Unterlagen (bei Genehmigung/Zulassung):

  • Kopie des Kaufvertrages, Rechnung oder Eigentumsnachweise.

  • Konformitätserklärung (falls CE-Kennzeichnung notwendig).

  • TÜV-Bericht (falls Mietfahrzeug, Motorboot oder Segelboot mit 2-Takt-Hilfsmotor).

Pflicht zur Mitteilung: Jede Änderung der Antragsangaben (technische Änderungen, Adressänderung etc.) ist unverzüglich dem Landratsamt mitzuteilen. Die Unterlassung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Informationen zur Datenverarbeitung

Der Hafen von Seebruck am Chiemsee mit vielen Segelbooten im Sommer.