Sondergenehmigungen und Abwicklung
Gästegenehmigungen
Für Urlauber und Gäste kann eine Ausnahmegenehmigung zur befristeten Nutzung von Elektro- und Segelbooten erteilt werden:
Dauer: Zwei Mal 4 Wochen (28 Tage) oder insgesamt maximal 8 Wochen im Kalenderjahr.
Die Antragstellung kann über das Online-Verfahren erfolgen.
Umschreibungen (Änderung Genehmigungsinhaber oder Technik)
Bei Eignerwechsel, technischen Änderungen (Motor-, Bootswechsel) oder sonstigen Änderungen (Adressänderungen) sind die folgenden Unterlagen einzureichen:
Bisheriger Genehmigungsbescheid und Zulassungsurkunde (Original).
Kopie des Kaufvertrages (bei Eignerwechsel).
Konformitätserklärung (falls notwendig und noch nicht eingereicht).
Wichtig: Solange die Umschreibung nicht erfolgt ist, bleibt das Wasserfahrzeug auf den bisherigen Genehmigungsinhaber registriert, wodurch er weiterhin nutzungsentgeltpflichtig bleiben kann.
Abmeldung von Wasserfahrzeugen
Soll ein Wasserfahrzeug nicht mehr eingesetzt werden, muss es formlos beim Landratsamt abgemeldet werden.
Einzureichen: Genehmigungsbescheid, Zulassungsurkunde und beide Kennzeichen (jeweils im Original).
Folge: Die Abmeldung ist gebührenfrei. Die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung wird informiert und erstattet überzahlte Nutzungsentgelte.