Fahrpraxis sammeln vor dem 18. Geburtstag
Das "Begleitete Fahren ab 17" ermöglicht Jugendlichen den frühen Einstieg in den Straßenverkehr. Ziel ist mehr Sicherheit durch die Unterstützung einer Begleitperson. Nach bestandener Prüfung wird eine Fahrberechtigung für die Klassen B und BE erteilt – gültig nur in Begleitung.
Ablauf und Fristen:
Start: Die Fahrschulausbildung kann bereits ein halbes Jahr vor dem 17. Geburtstag beginnen.
Prüfung: Die theoretische Prüfung ist frühestens drei Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor dem 17. Geburtstag möglich.
Umtausch: Innerhalb von drei Monaten nach dem 18. Geburtstag muss die Prüfbescheinigung in einen Kartenführerschein umgetauscht werden.
Voraussetzungen für die Begleitperson: Jede Begleitperson muss namentlich eingetragen sein.
Mindestalter: 30 Jahre.
Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens fünf Jahren.
Maximal ein Punkt im Fahreignungsregister zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Es gilt die 0,5-Promillegrenze und ein Drogenverbot während der Begleitung.
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