Freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar
Sie haben die Möglichkeit, freiwillig an einem Fahreignungsseminar gemäß § 4a StVG teilzunehmen. Bei Teilnahme werden Ihnen bei einem Punktestand von ein bis fünf Punkten, ein Punkt abgezogen; maßgeblich ist der Punktestand zum Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung.
Die Teilnahme ist bei jeder seminarberechtigten Fahrschule in der Bundesrepublik Deutschland möglich. Innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Seminars ist die Teilnahmebescheinigung der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen.
Bei Vorlage der Teilnahmebescheinigung nach zwei Wochen seit Beendigung des Seminars darf Ihnen kein Punktabzug gewährt werden.
Ein Punkteabzug ist nicht möglich, wenn innerhalb der letzten 5 Jahre bereits an einem Fahreignungsseminars teilgenommen wurde.