Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde
Anordnung eines Aufbauseminars bei einer schwerwiegenden oder 2 weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlung/en nach Anlage 12 zur FeV.
Dieses Seminar kann bei berechtigten Fahrschulen absolviert werden.
Wird jedoch eine Zuwiderhandlung unter Alkoholeinfluss oder Einfluss von berauschenden Mitteln begangen, ist der Besuch eines besonderen Aufbauseminars notwendig.
Ist der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe einer vollziehbaren Anordnung der zuständigen Behörde innerhalb der festgesetzten Frist nicht nachgekommen, so ist die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Wenn nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder 2 weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung/en begangen wurde/n, erfolgt eine schriftliche Verwarnung mit der Empfehlung, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Wird nach 2 Monaten innerhalb der Probezeit wiederum eine schwerwiegende oder 2 weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung/en begangen, muss die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Die Organisation für die Durchführung von allgemeinen Aufbauseminaren bei einer Fahrschule erfolgt durch Frau Kirk-Demiri.