Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde

  • Anordnung eines Aufbauseminars bei einer schwerwiegenden oder 2 weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlung/en nach Anlage 12 zur FeV.

  • Dieses Seminar kann bei berechtigten Fahrschulen absolviert werden.

  • Wird jedoch eine Zuwiderhandlung unter Alkoholeinfluss oder Einfluss von berauschenden Mitteln begangen, ist der Besuch eines besonderen Aufbauseminars notwendig.

  • Ist der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe einer vollziehbaren Anordnung der zuständigen Behörde innerhalb der festgesetzten Frist nicht nachgekommen, so ist die Fahrerlaubnis zu entziehen.

  • Wenn nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder 2 weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung/en begangen wurde/n, erfolgt eine schriftliche Verwarnung mit der Empfehlung, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.

  • Wird nach 2 Monaten innerhalb der Probezeit wiederum eine schwerwiegende oder 2 weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung/en begangen, muss die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Die Organisation für die Durchführung von allgemeinen Aufbauseminaren bei einer Fahrschule erfolgt durch Frau Kirk-Demiri.

Ein Blick über die Stadt Traunstein mit dem Kirchturm und dem Bergpanorama im Hintergrund.