Internationaler Führerschein
Wann benötigt man einen internationalen Führerschein?
Für Europa:
Im Bereich der Europäischen Union dürfen Sie grundsätzlich auch mit dem EU-Kartenführerschein fahren. Es wird jedoch empfohlen, für die Länder Moldawien, Russland, Ukraine, Belarus und Serbien einen Internationalen Führerschein mitzuführen.
Für Länder außerhalb Europas:
Für Länder außerhalb der Europäischen Union wird der Internationale Führerschein grundsätzlich empfohlen. In Zweifelsfällen empfiehlt es sich für den Antragsteller, beim Reiseveranstalter oder der diplomatischen Vertretung des betreffenden Landes in der Bundesrepublik Deutschland bzgl. der Notwendigkeit eines Internationalen Führerscheins nachzufragen.
Reisepass oder Personalausweis
aktuelles biometrisches Passbild
Original-Kartenführerschein
Entstehende Kosten: 16 Euro
Der internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig.
Beachten Sie, dass die Fahrerlaubnisbehörde nur Internationale Führerscheine für Personen ausstellen kann, die Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Traunstein haben.
Der Internationale Führerschein kann nur ausgestellt werden, wenn Sie bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind. Inhaber eines vor dem 01.01.1999 ausgestellten deutschen Führerscheins (grau/rosa Altführerschein) müssen bei Erteilung eines internationalen Führerscheines den deutschen Führerschein in den EU-Kartenführerschein umtauschen.
Es empfiehlt sich, die Anträge frühzeitig vor einer entsprechenden Auslandsreise zu stellen.
Die Antragstellung ist auch durch Vollmacht möglich, wenn sämtliche Unterlagen vorliegen.
Der Besitz des Kartenführerscheins ist Voraussetzung.